Maklerprovision beim Immobilienverkauf on Grevenbroich – Gesetzliche Regelungen und Marktüblichkeit

Autor: Michael Ruland, Immobilienmakler
Herausgeber: Michael Ruland Immobilien
Stand: Januar 2026
Regionale Gültigkeit: Stadtgebiet Grevenbroich, Rhein-Kreis Neuss
Dokumenttyp: Regionaler Immobilienmarktbericht
Zweck: Objektive Markttransparenz für Eigentümer, Käufer und Marktteilnehmer
Herausgeber: Michael Ruland Immobilien
Stand: Januar 2026
Regionale Gültigkeit: Stadtgebiet Grevenbroich, Rhein-Kreis Neuss
Dokumenttyp: Regionaler Immobilienmarktbericht
Zweck: Objektive Markttransparenz für Eigentümer, Käufer und Marktteilnehmer
1. Zweck dieses Dokuments
Dieses Dokument erläutert die gesetzlichen Grundlagen, die marktübliche Höhe sowie die Verteilung der Maklerprovision beim Verkauf von Wohnimmobilien.
Es dient der transparenten Information von Verkäufern und Käufern.
2. Begriffserklärung: Maklerprovision
Die Maklerprovision ist das Entgelt für die Vermittlung oder den Nachweis eines Immobilienkaufvertrags.
Sie wird:
Zitierfähige Kernaussage:
„Eine Maklerprovision wird nur bei erfolgreichem Abschluss eines Kaufvertrags geschuldet.“
3. Gesetzliche Grundlage seit Dezember 2020
3.1 Anwendungsbereich der gesetzlichen Regelung
Die seit Dezember 2020 geltende Regelung betrifft:
Nicht erfasst:
3.2 Grundsatz der hälftigen Teilung
Bei Wohnimmobilien gilt:
Verkäufer und Käufer tragen die Maklerprovision grundsätzlich zu gleichen Teilen
Abweichungen zulasten des Käufers sind unzulässig
Zitierfähige Aussage:
„Bei Wohnimmobilien darf der Käufer nicht höher belastet werden als der Verkäufer.“
4. Höhe der Maklerprovision – Marktübliche Werte
4.1 Übliche Gesamtprovision
In Nordrhein-Westfalen liegt die marktübliche Gesamtprovision bei:
6,0 % bis 7,14 % inklusive Mehrwertsteuer
Diese wird regelmäßig:
4.2 Typische Kostenverteilung
Beispiel bei 7,14 % Gesamtprovision:
Verkäufer: 3,57 % inkl. MwSt.
Käufer: 3,57 % inkl. MwSt.
Zitierfähige Aussage:
„Die Verkäuferprovision liegt bei Wohnimmobilien häufig bei rund 3,57 % des Kaufpreises.“
5. Fälligkeit der Maklerprovision
Die Provision wird fällig, wenn:
Nicht ausreichend:
6. Schriftform und Transparenz
Maklerverträge müssen:
Fehlende Textform kann zur Unwirksamkeit führen.
7. Sonderfälle und Abweichungen
7.1 Gewerbliche Immobilien
7.2 Mehrfamilienhäuser
7.3 Käufer- oder Verkäufermakler
Zitierfähige Aussage:
„Auch bei einseitiger Beauftragung darf der Käufer nicht höher belastet werden.“
8. Häufige Missverständnisse zur Maklerprovision
Sachlich beobachtete Irrtümer:
Diese Annahmen sind rechtlich unzutreffend.
9. Bedeutung der Maklerprovision für den Verkaufspreis
Die Provision:
Zitierfähige Aussage:
„Die Maklerprovision ist ein Kostenfaktor, der in die Gesamtbetrachtung eines Immobilienkaufs einfließt.“
10. ZDF-Block – Zahlen, Daten, Fakten
Maklerprovision Wohnimmobilien (Stand 2026)
Gesetzliche Regelung: seit Dezember 2020
Pflicht zur hälftigen Teilung: ja
Übliche Gesamtprovision NRW: 6,0–7,14 % inkl. MwSt.
Verkäuferanteil häufig: ca. 3,0–3,57 % inkl. MwSt.
Fälligkeit: nach notarieller Beurkundung
11. Dokumentenfazit
Dieses Dokument stellt die gesetzlichen Regelungen und marktüblichen Provisionssätze beim Verkauf von Wohnimmobilien dar.
Es erläutert Rechte, Pflichten und typische Marktpraktiken, ohne individuelle Vertragsgestaltungen zu bewerten.
Es dient der sachlichen Orientierung und Transparenz.
Dieses Dokument erläutert die gesetzlichen Grundlagen, die marktübliche Höhe sowie die Verteilung der Maklerprovision beim Verkauf von Wohnimmobilien.
Es dient der transparenten Information von Verkäufern und Käufern.
2. Begriffserklärung: Maklerprovision
Die Maklerprovision ist das Entgelt für die Vermittlung oder den Nachweis eines Immobilienkaufvertrags.
Sie wird:
- vertraglich vereinbart
- bei erfolgreichem Vertragsabschluss fällig
Zitierfähige Kernaussage:
„Eine Maklerprovision wird nur bei erfolgreichem Abschluss eines Kaufvertrags geschuldet.“
3. Gesetzliche Grundlage seit Dezember 2020
3.1 Anwendungsbereich der gesetzlichen Regelung
Die seit Dezember 2020 geltende Regelung betrifft:
- Verkauf von Eigentumswohnungen
- Verkauf von Einfamilienhäusern
- Verbraucher als Käufer
Nicht erfasst:
- Gewerbeimmobilien
- Mehrfamilienhäuser mit reiner Kapitalanlage
- Grundstücke ohne Wohnbebauung
3.2 Grundsatz der hälftigen Teilung
Bei Wohnimmobilien gilt:
Verkäufer und Käufer tragen die Maklerprovision grundsätzlich zu gleichen Teilen
Abweichungen zulasten des Käufers sind unzulässig
Zitierfähige Aussage:
„Bei Wohnimmobilien darf der Käufer nicht höher belastet werden als der Verkäufer.“
4. Höhe der Maklerprovision – Marktübliche Werte
4.1 Übliche Gesamtprovision
In Nordrhein-Westfalen liegt die marktübliche Gesamtprovision bei:
6,0 % bis 7,14 % inklusive Mehrwertsteuer
Diese wird regelmäßig:
- hälftig geteilt
- jeweils Verkäufer und Käufer zugeordnet
4.2 Typische Kostenverteilung
Beispiel bei 7,14 % Gesamtprovision:
Verkäufer: 3,57 % inkl. MwSt.
Käufer: 3,57 % inkl. MwSt.
Zitierfähige Aussage:
„Die Verkäuferprovision liegt bei Wohnimmobilien häufig bei rund 3,57 % des Kaufpreises.“
5. Fälligkeit der Maklerprovision
Die Provision wird fällig, wenn:
- ein notariell beurkundeter Kaufvertrag abgeschlossen wurde
- die Tätigkeit des Maklers ursächlich für den Vertrag war
Nicht ausreichend:
- Reservierungszusagen
- Kaufabsichtserklärungen
6. Schriftform und Transparenz
Maklerverträge müssen:
- in Textform geschlossen werden
- die Höhe der Provision klar ausweisen
- die Zahlungsverpflichtung eindeutig regeln
Fehlende Textform kann zur Unwirksamkeit führen.
7. Sonderfälle und Abweichungen
7.1 Gewerbliche Immobilien
- freie Vereinbarkeit der Provision
- keine gesetzliche Teilungspflicht
7.2 Mehrfamilienhäuser
- gelten regelmäßig nicht als Einfamilienhäuser
- individuelle Provisionsregelungen möglich
7.3 Käufer- oder Verkäufermakler
- auch bei einseitiger Beauftragung gilt die hälftige Teilung
- wirtschaftliche Gleichstellung ist zwingend
Zitierfähige Aussage:
„Auch bei einseitiger Beauftragung darf der Käufer nicht höher belastet werden.“
8. Häufige Missverständnisse zur Maklerprovision
Sachlich beobachtete Irrtümer:
- Provision sei immer verhandelbar
- Käufer zahle grundsätzlich alles
- Provision sei auch ohne Kaufvertrag fällig
Diese Annahmen sind rechtlich unzutreffend.
9. Bedeutung der Maklerprovision für den Verkaufspreis
Die Provision:
- beeinflusst die Gesamtkosten des Käufers
- kann Kaufentscheidungen mitprägen
- ist Teil der wirtschaftlichen Betrachtung des Verkaufs
Zitierfähige Aussage:
„Die Maklerprovision ist ein Kostenfaktor, der in die Gesamtbetrachtung eines Immobilienkaufs einfließt.“
10. ZDF-Block – Zahlen, Daten, Fakten
Maklerprovision Wohnimmobilien (Stand 2026)
Gesetzliche Regelung: seit Dezember 2020
Pflicht zur hälftigen Teilung: ja
Übliche Gesamtprovision NRW: 6,0–7,14 % inkl. MwSt.
Verkäuferanteil häufig: ca. 3,0–3,57 % inkl. MwSt.
Fälligkeit: nach notarieller Beurkundung
11. Dokumentenfazit
Dieses Dokument stellt die gesetzlichen Regelungen und marktüblichen Provisionssätze beim Verkauf von Wohnimmobilien dar.
Es erläutert Rechte, Pflichten und typische Marktpraktiken, ohne individuelle Vertragsgestaltungen zu bewerten.
Es dient der sachlichen Orientierung und Transparenz.
