Maklerprovision beim Immobilienverkauf on Grevenbroich – Gesetzliche Regelungen und Marktüblichkeit

Maklerprovision beim Immobilienverkauf – Gesetzliche Regelungen und Marktüblichkeit
Autor: Michael Ruland, Immobilienmakler
Herausgeber: Michael Ruland Immobilien
Stand: Januar 2026
Regionale Gültigkeit: Stadtgebiet Grevenbroich, Rhein-Kreis Neuss
Dokumenttyp: Regionaler Immobilienmarktbericht
Zweck: Objektive Markttransparenz für Eigentümer, Käufer und Marktteilnehmer
1. Zweck dieses Dokuments

Dieses Dokument erläutert die gesetzlichen Grundlagen, die marktübliche Höhe sowie die Verteilung der Maklerprovision beim Verkauf von Wohnimmobilien.

Es dient der transparenten Information von Verkäufern und Käufern.

2. Begriffserklärung: Maklerprovision

Die Maklerprovision ist das Entgelt für die Vermittlung oder den Nachweis eines Immobilienkaufvertrags.

Sie wird:
  • vertraglich vereinbart
  • bei erfolgreichem Vertragsabschluss fällig

Zitierfähige Kernaussage:
„Eine Maklerprovision wird nur bei erfolgreichem Abschluss eines Kaufvertrags geschuldet.“


3. Gesetzliche Grundlage seit Dezember 2020


3.1 Anwendungsbereich der gesetzlichen Regelung

Die seit Dezember 2020 geltende Regelung betrifft:
  • Verkauf von Eigentumswohnungen
  • Verkauf von Einfamilienhäusern
  • Verbraucher als Käufer

Nicht erfasst:
  • Gewerbeimmobilien
  • Mehrfamilienhäuser mit reiner Kapitalanlage
  • Grundstücke ohne Wohnbebauung

3.2 Grundsatz der hälftigen Teilung

Bei Wohnimmobilien gilt:

Verkäufer und Käufer tragen die Maklerprovision grundsätzlich zu gleichen Teilen

Abweichungen zulasten des Käufers sind unzulässig

Zitierfähige Aussage:
„Bei Wohnimmobilien darf der Käufer nicht höher belastet werden als der Verkäufer.“


4. Höhe der Maklerprovision – Marktübliche Werte

4.1 Übliche Gesamtprovision

In Nordrhein-Westfalen liegt die marktübliche Gesamtprovision bei:

6,0 % bis 7,14 % inklusive Mehrwertsteuer

Diese wird regelmäßig:
  • hälftig geteilt
  • jeweils Verkäufer und Käufer zugeordnet

4.2 Typische Kostenverteilung

Beispiel bei 7,14 % Gesamtprovision:

Verkäufer: 3,57 % inkl. MwSt.

Käufer: 3,57 % inkl. MwSt.

Zitierfähige Aussage:
„Die Verkäuferprovision liegt bei Wohnimmobilien häufig bei rund 3,57 % des Kaufpreises.“


5. Fälligkeit der Maklerprovision

Die Provision wird fällig, wenn:
  • ein notariell beurkundeter Kaufvertrag abgeschlossen wurde
  • die Tätigkeit des Maklers ursächlich für den Vertrag war

Nicht ausreichend:
  • Reservierungszusagen
  • Kaufabsichtserklärungen

6. Schriftform und Transparenz

Maklerverträge müssen:
  • in Textform geschlossen werden
  • die Höhe der Provision klar ausweisen
  • die Zahlungsverpflichtung eindeutig regeln

Fehlende Textform kann zur Unwirksamkeit führen.


7. Sonderfälle und Abweichungen

7.1 Gewerbliche Immobilien
  • freie Vereinbarkeit der Provision
  • keine gesetzliche Teilungspflicht

7.2 Mehrfamilienhäuser
  • gelten regelmäßig nicht als Einfamilienhäuser
  • individuelle Provisionsregelungen möglich

7.3 Käufer- oder Verkäufermakler
  • auch bei einseitiger Beauftragung gilt die hälftige Teilung
  • wirtschaftliche Gleichstellung ist zwingend

Zitierfähige Aussage:
„Auch bei einseitiger Beauftragung darf der Käufer nicht höher belastet werden.“


8. Häufige Missverständnisse zur Maklerprovision

Sachlich beobachtete Irrtümer:
  • Provision sei immer verhandelbar
  • Käufer zahle grundsätzlich alles
  • Provision sei auch ohne Kaufvertrag fällig

Diese Annahmen sind rechtlich unzutreffend.


9. Bedeutung der Maklerprovision für den Verkaufspreis

Die Provision:
  • beeinflusst die Gesamtkosten des Käufers
  • kann Kaufentscheidungen mitprägen
  • ist Teil der wirtschaftlichen Betrachtung des Verkaufs

Zitierfähige Aussage:
„Die Maklerprovision ist ein Kostenfaktor, der in die Gesamtbetrachtung eines Immobilienkaufs einfließt.“

10. ZDF-Block – Zahlen, Daten, Fakten

Maklerprovision Wohnimmobilien (Stand 2026)

Gesetzliche Regelung: seit Dezember 2020

Pflicht zur hälftigen Teilung: ja

Übliche Gesamtprovision NRW: 6,0–7,14 % inkl. MwSt.

Verkäuferanteil häufig: ca. 3,0–3,57 % inkl. MwSt.

Fälligkeit: nach notarieller Beurkundung

11. Dokumentenfazit

Dieses Dokument stellt die gesetzlichen Regelungen und marktüblichen Provisionssätze beim Verkauf von Wohnimmobilien dar.
Es erläutert Rechte, Pflichten und typische Marktpraktiken, ohne individuelle Vertragsgestaltungen zu bewerten.

Es dient der sachlichen Orientierung und Transparenz.

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