AGB


§1 VERSCHWIEGENHEITSVERPFLICHTUNG - Der Vertragspartner von Michael Ruland („Kunde“) ist verpflichtet, alle im Rahmen eines Maklervertrags von Michael Ruland erhaltenen Informationen und Unterlagen inkl. Objektnachweise vertraulich zu behandeln und insbesondere nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Michael Ruland an Dritte weiterzugeben.
Verstößt der Kunde gegen diese Verschwiegenheitspflicht und schließt daraufhin der von ihm informierte Dritte einen Vertrag über das von Michael Ruland nachgewiesene Objekt, so schuldet der Kunde die Provision, als ob er diesen Vertrag selbst abgeschlossen hätte.
§ 2 BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN - An den Kunden durch Michael Ruland weitergeleitete Angaben und Informationen zu Objekten liegen die uns erteilten Auskünfte des Veräußerers bzw.
Vermieters zugrunde. Michael Ruland hat diese Angaben nicht geprüft. Vielmehr obliegt die Prüfung der Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der Angaben allein dem Kunden.
§ 3 MAKLERPROVISION - Der Provisionsanspruch von Michael Ruland entsteht mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages, sofern eine Provision vereinbart wurde und nicht zu gesetzlichen Vorgaben in Widerspruch steht. Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag (Miet-/Kaufvertrag) wirksam zustande gekommen ist. Handelt es sich bei dem Hauptvertrag um einen Mietvertrag, so ist eine Provision von Seiten des Wohnungssuchenden nur zu leisten, wenn Michael Ruland ausschließlich wegen des Auftrages des Wohnungssuchenden das Wohnungsangebot einholt und eine Provisionspflicht zuvor vereinbart wurde. Ist der Auftrag jedoch vom Vermieter ausgegangen bzw. von diesem ebenfalls gestellt, so kann Michael Ruland nur von diesem eine Provision einfordern, sofern entsprechend vorher vereinbart.
Sie ist innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Sollte durch unsere Nachweis oder Vermittlungstätigkeit der gewünschte Hauptvertrag zustande kommen, ist eine Provision vom Kunden an Michael Ruland zu zahlen. Sowohl die Höhe der Provision als auch die jeweilige Zahlung des Kunden richtet sich nach dem Standort der Immobilie und der dort ortsüblichen Provision bzw. den Vorgaben des § 3 Absatz 2 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Begrenzung auf zwei Monatsmieten zuzüglich der gesetzl. Umsatzsteuer), soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz genannt ist.
§ 4 RÜCKFRAGEKLAUSEL - Der Kunde ist verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages (Kaufvertrag oder Mietvertrag) unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners Michael Ruland rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch die Tätigkeit von Michael Ruland veranlasst worden ist.
Verletzt der Kunde diese Pflicht, so kann er Michael Ruland nicht entgegenhalten, er habe von der Maklertätigkeit nicht rechtzeitig Kenntnis gehabt.
§ 5 DOPPELTÄTIGKEIT - Michael Ruland ist berechtigt, im Hinblick auf Geschäftsbeziehungen, die auf einen Kaufvertragsabschluss abzielen, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden. Sollte sich eine Doppeltätigkeit anbahnen, wird der Kunde durch Michael Ruland hierauf gesondert vor Abschluss des jeweiligen Maklervertrages hingewiesen. Michael Ruland wird niemals gleichzeitig als sogenannter Vermittlungsmakler für beide Seiten tätig. Handelt es sich bei dem Hauptvertrag um einen Kaufvertrag über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus i.S.v.
§ 656c BGB und bei dem Käufer um einen Verbraucher i.S.v. § 13 BGB, wird der Provisionsanspruch gegen den Käufer frühestens mit Zahlung der Provision des Verkäufers und entsprechendem Nachweis fällig. Handelt es sich 2 bei dem Auftrag zudem um ein Miet- bzw. Vermietungsgesuch, ist eine Doppeltätigkeit diesbezüglich von vornherein ganz ausgeschlossen. Jede Doppeltätigkeit verpflichtet Michael Ruland zu strenger Unparteilichkeit.
§ 6 FOLGEGESCHÄFT - Michael Ruland hat auch bei Folgegeschäften einen Provisionsanspruch, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden.
Ein Folgegeschäft liegt dabei vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt.
§ 7 DATENSCHUTZ - Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Michael Ruland zur Erfüllung seiner Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten.
Erfolgt eine Werbe und Marketingmaßnahme auf einer Social Media Plattform, z.B. Facebook und Instagram, so werden die Nutzungsbedingungen dieser Internetseiten vom Kunden verbindlich anerkannt.
§8 HAFTUNG - Die Haftung von Michael Ruland im Rahmen dieses Vertrags ist für sämtliche Schäden ausgeschlossen, es sei denn, der jeweilige Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (das sind Pflichten, auf deren Erfüllung der Kunde zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages regelmäßig vertraut und vertrauen darf) durch die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Michael Ruland. Bei einer einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Michael Ruland auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Diese Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Haftung wegen schuldhafter Verletzungen des Lebens, des Körpers sowie der Gesundheit, nicht im Falle der Haftung wegen Nichterfüllung einer Garantie, nicht im Falle der Haftung wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels und auch nicht im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§9 RECHTSWAHL/GERICHTSSTAND - Internationaler Gerichtsstand ist Deutschland. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für beide Teile Frankfurt am Main, wobei es Michael Ruland vorbehalten bleibt, Klage auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Es gilt deutsches Recht.
§10 SALVATORISCHE KLAUSEL - Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der AGB im Übrigen. Die jeweils unwirksamen Regelungen werden die Parteien durch eine gültige Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Regelungsgehalt der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer planwidrigen Regelungslücke.

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