Ihre Portalanfrage
Warum muss diverse Bedingungen für ein Exposé vorher bestätigen?

Warum Sie vor dem Exposé zustimmen müssen – und warum das keine Kosten auslöst
Viele Portale bitten heute um ein paar Häkchen (AGB, Datenschutz, Widerruf, sofortiger Zugriff, Maklervertrag). Das wirkt viel – ist aber vor allem eins: Transparenz & Verbraucherschutz. Für Sie wichtig: Die reine Anfrage und der Exposé-Zugang sind kostenfrei. Ein Makler wird nur im Erfolgsfall bezahlt – also erst, wenn Sie die Immobilie tatsächlich mieten oder kaufen und eine Provision überhaupt geschuldet ist.
Sie haben eine Immobilie bei mir angefragt? Ich sende Ihnen eine Email mit einem Link zu der Maklersoftware. Um Zugriff auf des Exposé zu erhalten, ist die Annahme ALLER Punkte notwendig. Warum das so ist und was Sie bestätigen, erkläre ich hier einfach und rechtssicher.
Kurzfassung für Eilige
Hinweis: Diese Informationen beziehen sich generell auf Immobilienvermittlungen. Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar!
Sie haben eine Immobilie bei mir angefragt? Ich sende Ihnen eine Email mit einem Link zu der Maklersoftware. Um Zugriff auf des Exposé zu erhalten, ist die Annahme ALLER Punkte notwendig. Warum das so ist und was Sie bestätigen, erkläre ich hier einfach und rechtssicher.
Kurzfassung für Eilige
- Kostenfrei: Die Anfrage, das Exposé und Erstinformationen kosten nichts.
- Widerrufsrecht: Sie haben in der Regel 14 Tage Widerrufsrecht bei Online-/Telefonkontakt.
- Sofortzugang: Mit Ihrer Zustimmung erhalten Sie Unterlagen sofort; das Widerrufsrecht kann bei vollständiger Leistung (Exposé-Zugriff) vorzeitig erlöschen.
- Provision nur bei Erfolg: Eine Maklerprovision fällt nur an, wenn es tatsächlich zum Miet- oder Kaufvertragsabschluss kommt – und immer transparent ausgewiesen.
- Datenschutz: Ihre Daten werden ausschließlich zweckgebunden und DSGVO-konform verarbeitet.
Hinweis: Diese Informationen beziehen sich generell auf Immobilienvermittlungen. Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar!
Immobilienanfrage - Was Sie bestätigen – verständlich erklärt
1) AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Die AGB sind der faire Rahmen unserer Zusammenarbeit. Keine versteckten Klauseln – Sie wissen vorab, welche Regeln gelten.
2) Datenschutz (DSGVO)
Zweck: Bearbeitung Ihrer Anfrage, Identifikation, Terminabstimmung, Unterlagenversand, Objekt-Matching.
Umfang: Nur notwendige Daten; keine Weitergabe zu Werbezwecken ohne Ihre Einwilligung.
Ihre Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch – klar und einfach umsetzbar.
Sicherheit: Technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz Ihrer Daten.
3) Widerrufsbelehrung (bei Fernabsatz)
Frist: In der Regel 14 Tage.
Sofortiger Beginn: Damit Sie sofort Exposé, Adresse, 360°-Tour oder Unterlagen erhalten, bitten wir um Ihre ausdrückliche Zustimmung, dass wir vor Fristende starten dürfen.
Erlöschen / Wertersatz: Das Widerrufsrecht kann vorzeitig erlöschen, wenn die Maklerleistung vollständig erbracht ist (typischerweise der Nachweis der Gelegenheit zum Vertragsabschluss). Widerrufen Sie während der Frist nach gewünschtem Sofortbeginn, kann für bereits erbrachte Leistungen Wertersatz anfallen – nur bei vorheriger korrekter Belehrung.
4) Maklervertrag & Provision
Wie kommt der Vertrag zustande? Mit Ihrer Anfrage (z. B. per Portal/E-Mail) kommt ein Maklervertrag in Textform zustande – ohne dass Sie dadurch Kosten auslösen.
Wann entsteht eine Provision? Nur im Erfolgsfall, also wenn durch unsere Tätigkeit ein Miet- oder Kaufvertrag zustande kommt. Davor fallen keine Maklerkosten an.
Miete (Wohnraum): In der Regel gilt das Bestellerprinzip – wer den Makler beauftragt, zahlt (meist der Vermieter). Mieter zahlen nur in Ausnahmefällen (z. B. eigener Suchauftrag).
Gewerbe: Das Bestellerprinzip gilt hier nicht; Provisionen werden vereinbart und transparent ausgewiesen.
Kauf (Wohnungen/Einfamilienhäuser): Üblich ist eine klare, vorab ausgewiesene Provision; in der Praxis häufig eine Teilung zwischen Käufer und Verkäufer. Die konkrete Höhe steht offen und eindeutig in unserem Angebot/Exposé.
Die AGB sind der faire Rahmen unserer Zusammenarbeit. Keine versteckten Klauseln – Sie wissen vorab, welche Regeln gelten.
2) Datenschutz (DSGVO)
Zweck: Bearbeitung Ihrer Anfrage, Identifikation, Terminabstimmung, Unterlagenversand, Objekt-Matching.
Umfang: Nur notwendige Daten; keine Weitergabe zu Werbezwecken ohne Ihre Einwilligung.
Ihre Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch – klar und einfach umsetzbar.
Sicherheit: Technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz Ihrer Daten.
3) Widerrufsbelehrung (bei Fernabsatz)
Frist: In der Regel 14 Tage.
Sofortiger Beginn: Damit Sie sofort Exposé, Adresse, 360°-Tour oder Unterlagen erhalten, bitten wir um Ihre ausdrückliche Zustimmung, dass wir vor Fristende starten dürfen.
Erlöschen / Wertersatz: Das Widerrufsrecht kann vorzeitig erlöschen, wenn die Maklerleistung vollständig erbracht ist (typischerweise der Nachweis der Gelegenheit zum Vertragsabschluss). Widerrufen Sie während der Frist nach gewünschtem Sofortbeginn, kann für bereits erbrachte Leistungen Wertersatz anfallen – nur bei vorheriger korrekter Belehrung.
4) Maklervertrag & Provision
Wie kommt der Vertrag zustande? Mit Ihrer Anfrage (z. B. per Portal/E-Mail) kommt ein Maklervertrag in Textform zustande – ohne dass Sie dadurch Kosten auslösen.
Wann entsteht eine Provision? Nur im Erfolgsfall, also wenn durch unsere Tätigkeit ein Miet- oder Kaufvertrag zustande kommt. Davor fallen keine Maklerkosten an.
Miete (Wohnraum): In der Regel gilt das Bestellerprinzip – wer den Makler beauftragt, zahlt (meist der Vermieter). Mieter zahlen nur in Ausnahmefällen (z. B. eigener Suchauftrag).
Gewerbe: Das Bestellerprinzip gilt hier nicht; Provisionen werden vereinbart und transparent ausgewiesen.
Kauf (Wohnungen/Einfamilienhäuser): Üblich ist eine klare, vorab ausgewiesene Provision; in der Praxis häufig eine Teilung zwischen Käufer und Verkäufer. Die konkrete Höhe steht offen und eindeutig in unserem Angebot/Exposé.
Offene Fragen?
Was genau ist „Maklerleistung“?
Nachweis: Sie erhalten die konkrete Gelegenheit zum Vertragsabschluss (z. B. Objektidentität, Adresse, Ansprechpartner, Exposé).
Vermittlung: Wir führen die Parteien zusammen, koordinieren Termine, bereiten Unterlagen vor und unterstützen bis zum Vertragsabschluss.
Provisionsauslöser: Eine vereinbarte Provision wird erst fällig, wenn auf unsere Tätigkeit hin ein Miet- oder Kaufvertrag zustande kommt.
Vermittlung: Wir führen die Parteien zusammen, koordinieren Termine, bereiten Unterlagen vor und unterstützen bis zum Vertragsabschluss.
Provisionsauslöser: Eine vereinbarte Provision wird erst fällig, wenn auf unsere Tätigkeit hin ein Miet- oder Kaufvertrag zustande kommt.
So läuft die Exposé-Freigabe in der Praxis
- Ihre Anfrage über das Immobilienportal oder per E-Mail/Telefon.
- Hinweise/Belehrungen zu AGB, Datenschutz, Widerruf; optionaler sofortiger Beginn für direkten Zugriff. Akzeptanz der Maklerprovision.
- Zugang zu vollständigem Exposé (Adresse, Grundrisse, Touren, Unterlagen).
- Besichtigung & Fragen – wir begleiten transparent und kompetent.
- Kosten? Keine – außer es kommt später tatsächlich zum Abschluss mit vereinbarter Provision.
Ich bilde mich regelmäßig weiter, um Sie optimal beraten zu können: iad Academy, Sprengnetter Akademie, Immobilien-Makler-Akademie
Häufige Fragen (FAQ)
Kostet mich die Exposé-Freigabe etwas?
Nein. Die Anfrage, das Exposé und unsere Erstinformationen sind kostenfrei.
Warum muss ich zum Widerruf belehrt werden?
Weil bei Kontakt per Portal/E-Mail/Telefon besondere Verbraucherrechte gelten. Belehrung schafft Klarheit und schützt Sie.
Erlischt mein 14tägiges Widerrufsrecht sofort, wenn ich „sofortigen Beginn“ bestätige?
Es kann vorzeitig erlöschen, wenn die Leistung vollständig erbracht ist (z. B. ordnungsgemäßer Nachweis, Exposé). Vorher können Sie widerrufen; ggf. ist Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen möglich – aber nur bei vorheriger korrekter Belehrung.
Muss ich als Mieter eine Provision zahlen?
Im Wohnraumbereich in der Regel nein – wegen des Bestellerprinzips. Nur bei eigenem Suchauftrag kann eine ausdrücklich vereinbarte Provision anfallen. Gewerbe ist davon ausgenommen; dort gilt, was vereinbart ist.
Wie hoch ist die Käuferprovision beim Immobilienkauf?
Die Höhe ist objektbezogen und wird vorab offen ausgewiesen. Häufig erfolgt eine Teilung zwischen Käufer und Verkäufer.
Kann ich einfach absagen, wenn die Immobilie nicht passt?
Natürlich. Darum bitte ich sogar. Ohne Abschluss (Kauf/Miete) entsteht keine Maklerprovision.
Bekomme ich einen exklusiven Suchauftrag?
Nur, wenn Sie das ausdrücklich wünschen. Eine normale Portalanfrage ist kein Exklusiv- oder Alleinauftrag. Eine vertragliche Vereinbarung über eine Portalanfrage bezieht sich nur auf die eine Immobilie. Weitere Punkte und Angebote können Sie gesondert vereinbaren.
Nein. Die Anfrage, das Exposé und unsere Erstinformationen sind kostenfrei.
Warum muss ich zum Widerruf belehrt werden?
Weil bei Kontakt per Portal/E-Mail/Telefon besondere Verbraucherrechte gelten. Belehrung schafft Klarheit und schützt Sie.
Erlischt mein 14tägiges Widerrufsrecht sofort, wenn ich „sofortigen Beginn“ bestätige?
Es kann vorzeitig erlöschen, wenn die Leistung vollständig erbracht ist (z. B. ordnungsgemäßer Nachweis, Exposé). Vorher können Sie widerrufen; ggf. ist Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen möglich – aber nur bei vorheriger korrekter Belehrung.
Muss ich als Mieter eine Provision zahlen?
Im Wohnraumbereich in der Regel nein – wegen des Bestellerprinzips. Nur bei eigenem Suchauftrag kann eine ausdrücklich vereinbarte Provision anfallen. Gewerbe ist davon ausgenommen; dort gilt, was vereinbart ist.
Wie hoch ist die Käuferprovision beim Immobilienkauf?
Die Höhe ist objektbezogen und wird vorab offen ausgewiesen. Häufig erfolgt eine Teilung zwischen Käufer und Verkäufer.
Kann ich einfach absagen, wenn die Immobilie nicht passt?
Natürlich. Darum bitte ich sogar. Ohne Abschluss (Kauf/Miete) entsteht keine Maklerprovision.
Bekomme ich einen exklusiven Suchauftrag?
Nur, wenn Sie das ausdrücklich wünschen. Eine normale Portalanfrage ist kein Exklusiv- oder Alleinauftrag. Eine vertragliche Vereinbarung über eine Portalanfrage bezieht sich nur auf die eine Immobilie. Weitere Punkte und Angebote können Sie gesondert vereinbaren.
Meine Grundsätze: Transparenz & Rechtssicherheit
Ich arbeite transparent und halte meine gesetzlichen Pflichten konsequent ein – insbesondere Widerrufsbelehrung und Datenschutz nach DSGVO. Ich achte sehr auf die Erfüllung meiner Pflichtstunden zur Weiterbildung. Ich gebe immer transparent Auskunft zum Energieausweis und Maklerprovision.
Makler, die Widerruf oder Datenverarbeitung nicht oder fehlerhaft erklären, handeln nachlässig und verstoßen teils gegen geltende Vorschriften. Für Sie bedeutet meine Vorgehensweise: klare Informationen, keine Überraschungen, null Kostenrisiko vor Abschluss.
Ich habe einen Beitrag geschrieben, wie Sie seriöse von unseriösen Immobilienmaklern unterscheiden können.
BEITRAGMakler, die Widerruf oder Datenverarbeitung nicht oder fehlerhaft erklären, handeln nachlässig und verstoßen teils gegen geltende Vorschriften. Für Sie bedeutet meine Vorgehensweise: klare Informationen, keine Überraschungen, null Kostenrisiko vor Abschluss.
Ich habe einen Beitrag geschrieben, wie Sie seriöse von unseriösen Immobilienmaklern unterscheiden können.
Ihr Experte für Verkauf und Vermietung von Immobilien
Immobilienmakler Michael Ruland
Fürstenwalder Str. 32a
41515 Grevenbroich
Kontaktzeiten:
Montag - Freitag 8.00 - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefon: 02181 4936370
Mobil: 0173 6611732
Whatsapp: 0173 6611732
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