Gebäudeenergiegesetz 2024


Seit dem 1. Januar 2024 gilt in Deutschland das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches neue Standards für die Beheizung von Wohnräumen festlegt. Gemäß dieser Gesetzgebung müssen alle neu eingebauten Heizsysteme ab sofort mindestens 65 Prozent ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen decken. Diese Vorschrift betrifft alle Neubauten in ausgewiesenen Neubaugebieten und ist ein entscheidender Schritt hin zu umweltfreundlicheren Wohnkonzepten.

Für bestehende Gebäude und Neubauprojekte außerhalb solcher Gebiete gibt es abgestufte Fristen, die einen sanften Übergang gewährleisten sollen. In städtischen Regionen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen umweltfreundliche Heizsysteme bis spätestens 30. Juni 2026 installiert werden, während in kleineren Gemeinden bis zum 30. Juni 2028 Zeit ist. Die Basis hierfür bilden kommunale Wärmepläne, die bis dahin ausgearbeitet sein müssen.

Für existierende Heizanlagen gilt, dass diese bei Bedarf weiterbetrieben und repariert werden dürfen. Sollte jedoch ein vollständiger Ersatz notwendig sein, beispielsweise wegen irreparabler Schäden oder weil die Anlage älter als 30 Jahre ist, sind Übergangszeiträume für die Umstellung vorgesehen. In bestimmten Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht, auf erneuerbare Systeme umzusteigen, ausgenommen werden. Zudem ist der Einbau von Öl- und Gasheizungen unter bestimmten Bedingungen bis 2028 möglich, wobei ab 2029 eine stufenweise Erhöhung der Nutzung erneuerbarer Energien bis zu 100 Prozent im Jahr 2045 gefordert wird.

Die Bundesregierung fördert den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme durch diverse Programme, die Zuschüsse und günstige Kredite umfassen. Ziel ist es, den Übergang finanziell tragbar zu machen und insbesondere Haushalte mit geringeren Einkommen zu unterstützen. Die Förderung deckt bis zu 70 Prozent der Umstellungskosten und schließt zusätzliche Hilfen für energetische Sanierungen ein.

Das GEG 2024 ermöglicht verschiedene Heizoptionen, die den Einsatz von erneuerbaren Energien fördern, darunter erneuerbare Wärmenetze, elektrische Wärmepumpen, Stromdirektheizungen, Hybridheizungen, Solarthermie, Biomasseheizungen, Heizungen mit erneuerbaren Gasen und wasserstofffähige Gasheizungen. Jede dieser Optionen bietet spezifische Vorteile und trägt zur Reduzierung von CO₂-Emissionen bei.

Für weitere Informationen oder Unterstützung bei der Vermittlung eines Energieberaters steht Immobilienmakler Michael Ruland aus Grevenbroich gerne zur Verfügung. Die Informationen beruhen auf Stand März 2024 und können sich ggfls. ändern.

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