Schneeräumen & richtig streuen in Grevenbroich: Was Anlieger wissen müssen (und warum Salz tabu ist)
So kommen alle sicher durch den Winter in Grevenbroich
Sobald in Grevenbroich Schnee fällt oder es glatt wird, stellt sich jedes Jahr dieselbe Frage: Wer muss eigentlich räumen – und womit darf (oder muss) gestreut werden? Die kurze Antwort: In vielen Fällen sind die Anliegerinnen und Anlieger zuständig – und Streusalz ist auf Gehwegen grundsätzlich tabu.
Damit Sie (und Ihre Nachbarschaft) sicher und stressfrei durch die kalten Tage kommt, finden Sie hier eine freundlich verständliche, aber umfassende Übersicht – inklusive der typischen „Sonderfälle“: lange Gehwege entlang von Gärten sowie enge Stichstraßen und Sackgassen ohne separaten Gehweg.
Bleiben Sie informiert mit meinem Service. Michael Ruland - Ihr Immobilienmakler aus Grevenbroich
Streu-Hinweis der Stadt GrevenbroichDamit Sie (und Ihre Nachbarschaft) sicher und stressfrei durch die kalten Tage kommt, finden Sie hier eine freundlich verständliche, aber umfassende Übersicht – inklusive der typischen „Sonderfälle“: lange Gehwege entlang von Gärten sowie enge Stichstraßen und Sackgassen ohne separaten Gehweg.
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1) Wer ist zuständig – Stadt oder Anlieger?
In Grevenbroich gibt es einen städtischen Winterdienst auf wichtigen Straßen, aber: Die Winterwartung der Gehwege wird grundsätzlich den Eigentümerinnen/Eigentümern der angrenzenden und durch das Grundstück erschlossenen Grundstücke auferlegt.
Das bedeutet praktisch:
Gehweg am eigenen Grundstück = Ihre Verantwortung (Schnee räumen, Glätte bekämpfen).
Bei Erbbaurecht gilt: Erbbauberechtigte treten an die Stelle der Eigentümer.
Sie können die Aufgabe an einen Dritten übertragen – aber nur mit schriftlicher Erklärung, Zustimmung der Stadtbetriebe und Nachweis einer Haftpflichtversicherung. Hier geht es zur Winterdienstsatzung Grevenbroich
2) Welche Flächen gehören dazu?
Die Winterdienst-Satzung definiert sehr klar, was als „Gehweg“ gilt. Dazu zählen nicht nur klassische Bürgersteige, sondern auch:
gemeinsame Fuß- und Radwege,
abgesetzte, für Fußgänger vorgesehene Straßenteile,
und ganz wichtig: „Gehbahnen“ in 1,50 m Breite ab begehbarem Straßenrand – insbesondere in verkehrsberuhigten Bereichen.
Genau diese Definition hilft bei den kniffligen Fällen (dazu gleich mehr).
Das bedeutet praktisch:
Gehweg am eigenen Grundstück = Ihre Verantwortung (Schnee räumen, Glätte bekämpfen).
Bei Erbbaurecht gilt: Erbbauberechtigte treten an die Stelle der Eigentümer.
Sie können die Aufgabe an einen Dritten übertragen – aber nur mit schriftlicher Erklärung, Zustimmung der Stadtbetriebe und Nachweis einer Haftpflichtversicherung. Hier geht es zur Winterdienstsatzung Grevenbroich
2) Welche Flächen gehören dazu?
Die Winterdienst-Satzung definiert sehr klar, was als „Gehweg“ gilt. Dazu zählen nicht nur klassische Bürgersteige, sondern auch:
gemeinsame Fuß- und Radwege,
abgesetzte, für Fußgänger vorgesehene Straßenteile,
und ganz wichtig: „Gehbahnen“ in 1,50 m Breite ab begehbarem Straßenrand – insbesondere in verkehrsberuhigten Bereichen.
Genau diese Definition hilft bei den kniffligen Fällen (dazu gleich mehr).

3) Der Klassiker: Gehweg am Gartenzaun – auch 30 Meter oder mehr
Viele Grundstücke in Grevenbroich haben nicht nur „vor dem Haus“ Gehweg, sondern auch seitlich oder rückwärtig entlang langer Gartenstücke. Und dann kommt oft das Missverständnis: „Das ist doch nur der Garten – das zählt nicht.“
Doch: Entscheidend ist nicht, ob dort dein Hauseingang ist, sondern ob der Gehweg an dein Grundstück angrenzt. Die Satzung spricht ausdrücklich von der Winterwartung aller Gehwege, die an angrenzende Grundstücke gekoppelt sind.
grevenbroich.de
Heißt in Alltagssprache:
Läuft der öffentliche Gehweg 30, 50 oder 80 Meter an deinem Garten entlang, ist in der Regel dieser gesamte Abschnitt von dir verkehrssicher zu halten.
Gerade auf „Gartenstrecken“ wird es oft besonders glatt, weil dort weniger Sonne hinkommt und Schnee länger liegen bleibt – also lieber frühzeitig räumen und mit geeigneten Mitteln abstumpfen (Splitt/Sand/Granulat).
Doch: Entscheidend ist nicht, ob dort dein Hauseingang ist, sondern ob der Gehweg an dein Grundstück angrenzt. Die Satzung spricht ausdrücklich von der Winterwartung aller Gehwege, die an angrenzende Grundstücke gekoppelt sind.
grevenbroich.de
Heißt in Alltagssprache:
Läuft der öffentliche Gehweg 30, 50 oder 80 Meter an deinem Garten entlang, ist in der Regel dieser gesamte Abschnitt von dir verkehrssicher zu halten.
Gerade auf „Gartenstrecken“ wird es oft besonders glatt, weil dort weniger Sonne hinkommt und Schnee länger liegen bleibt – also lieber frühzeitig räumen und mit geeigneten Mitteln abstumpfen (Splitt/Sand/Granulat).

4) Schnee auf engen Stichstraßen oder Sackgassen ohne Gehweg – was dann?
In vielen Wohngebieten gibt es Straßen, in denen kein separater Gehweg baulich vorhanden ist. Trotzdem laufen dort Kinder zur Schule, Menschen mit Hund oder Nachbarn zum Auto. Und genau dafür ist die oben genannte Definition wichtig:
Wenn kein eigener Bürgersteig da ist, gilt die Gehbahn in 1,50 m Breite ab begehbarem Straßenrand als Gehweg-Lösung – dort soll ein sicher begehbarer Streifen möglich sein.
Praxis-Tipp für enge Sackgassen:
Schafft eine durchgängige „Fußgängerlinie“ an einer Seite (wo es sinnvoll ist) – besser ein klarer, sicherer Streifen als überall ein bisschen.
Achtet besonders auf Kurven, Engstellen, Garageneinfahrten, Mülltonnenstellplätze: Dort wird’s oft spiegelglatt.
Und falls es um die Fahrbahn geht: In Grevenbroich wird von Anwohnern nicht verlangt, komplette Fahrbahnen in großem Umfang zu räumen; häufig reicht es, gefährliche Stellen wie Kreuzungen oder steile Gefällestrecken mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen.
Wenn kein eigener Bürgersteig da ist, gilt die Gehbahn in 1,50 m Breite ab begehbarem Straßenrand als Gehweg-Lösung – dort soll ein sicher begehbarer Streifen möglich sein.
Praxis-Tipp für enge Sackgassen:
Schafft eine durchgängige „Fußgängerlinie“ an einer Seite (wo es sinnvoll ist) – besser ein klarer, sicherer Streifen als überall ein bisschen.
Achtet besonders auf Kurven, Engstellen, Garageneinfahrten, Mülltonnenstellplätze: Dort wird’s oft spiegelglatt.
Und falls es um die Fahrbahn geht: In Grevenbroich wird von Anwohnern nicht verlangt, komplette Fahrbahnen in großem Umfang zu räumen; häufig reicht es, gefährliche Stellen wie Kreuzungen oder steile Gefällestrecken mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen.
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5) Wann muss in Grevenbroich geräumt und gestreut werden?
Die Zeiten sind in Grevenbroich klar geregelt:
Zwischen 7:00 und 20:00 Uhr: Schnee und Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte beseitigen.
Nach 20:00 Uhr: werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr am nächsten Tag.
Wichtig: Wenn es tagsüber weiter schneit oder wieder überfriert, kann es sein, dass mehrmals am Tag nachgeräumt/gestreut werden muss.
6) Richtig streuen: Was ist erlaubt – und was nicht?
Grundsatz: Auf Gehwegen soll bei Eis- und Schneeglätte gestreut werden, und zwar mit abstumpfenden Mitteln vorrangig vor auftauenden Mitteln.
Streusalz ist grundsätzlich verboten (und das betont die Stadt auch öffentlich). Erlaubt ist Salz nur in eng begrenzten Ausnahmefällen, z. B.:
Eisregen, wenn abstumpfende Mittel nicht ausreichend wirken,
oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf-/abgängen, starken Steigungen/Gefällen.
Außerdem wichtig: Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut werden – und salzhaltiger Schnee darf dort auch nicht gelagert werden.
Warum die Stadt so strikt ist, erklärt sie auch: Salz schädigt u. a. Vegetation, kann Umwelt und Tiere belasten und wirkt korrosiv auf Materialien.
7) So räumen Sie „richtig“: Schneeablage, Abflüsse, Haltestellen
Ein paar Punkte werden oft vergessen – sind aber ausdrücklich genannt:
Schnee so lagern, dass Fuß- und Fahrverkehr nicht mehr als unvermeidbar behindert oder gefährdet werden (idealerweise am fahrbahnnahen Gehwegteil oder am Fahrbahnrand).
Einläufe/Abflüsse und Hydranten von Schnee und Eis freihalten.
Schnee/Eis nicht vom Grundstück auf Gehweg oder Fahrbahn schaffen.
An Haltestellen (ÖPNV/Schulbus): Gehwege so freihalten und bestreuen, dass Zu- und Abgang sicher möglich sind.
Zwischen 7:00 und 20:00 Uhr: Schnee und Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte beseitigen.
Nach 20:00 Uhr: werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr am nächsten Tag.
Wichtig: Wenn es tagsüber weiter schneit oder wieder überfriert, kann es sein, dass mehrmals am Tag nachgeräumt/gestreut werden muss.
6) Richtig streuen: Was ist erlaubt – und was nicht?
Grundsatz: Auf Gehwegen soll bei Eis- und Schneeglätte gestreut werden, und zwar mit abstumpfenden Mitteln vorrangig vor auftauenden Mitteln.
Streusalz ist grundsätzlich verboten (und das betont die Stadt auch öffentlich). Erlaubt ist Salz nur in eng begrenzten Ausnahmefällen, z. B.:
Eisregen, wenn abstumpfende Mittel nicht ausreichend wirken,
oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf-/abgängen, starken Steigungen/Gefällen.
Außerdem wichtig: Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut werden – und salzhaltiger Schnee darf dort auch nicht gelagert werden.
Warum die Stadt so strikt ist, erklärt sie auch: Salz schädigt u. a. Vegetation, kann Umwelt und Tiere belasten und wirkt korrosiv auf Materialien.
7) So räumen Sie „richtig“: Schneeablage, Abflüsse, Haltestellen
Ein paar Punkte werden oft vergessen – sind aber ausdrücklich genannt:
Schnee so lagern, dass Fuß- und Fahrverkehr nicht mehr als unvermeidbar behindert oder gefährdet werden (idealerweise am fahrbahnnahen Gehwegteil oder am Fahrbahnrand).
Einläufe/Abflüsse und Hydranten von Schnee und Eis freihalten.
Schnee/Eis nicht vom Grundstück auf Gehweg oder Fahrbahn schaffen.
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Fürstenwalder Str. 32a
41515 Grevenbroich
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Montag - Freitag 8.00 - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
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