Wohnflächenberechnung - verlässliche Unterlagen für Ihren Immobilienverkauf

Das Wichtigste auf einen Blick
Sie möchten Ihre Wohnung oder Ihr Einfamilienhaus verkaufen? Dann sollten Sie die Wohnfläche nachvollziehbar belegen können. Eine aktuelle Wohnflächenberechnung schafft eine belastbare Grundlage für die Vermarktung, beantwortet Fragen von Kaufinteressenten und gehört zu den wichtigen Unterlagen für die Finanzierungsprüfung.
Ich erfasse Ihre Immobilie Raum für Raum mit einer 3D-Infrarotlaserkamera. Anschließend übernimmt ein Architekturbüro die fachliche Auswertung. Sie erhalten eine Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung, eine Kubaturberechnung und neue digitale Grundrisse mit Bemaßung.
Diese Dienstleistung können Sie auch einzeln bei mir buchen. Bei einem exklusiven Maklerauftrag zum Verkauf Ihrer Immobilie ist die Erstellung der Wohnflächenberechnung inklusive.
Ich erfasse Ihre Immobilie Raum für Raum mit einer 3D-Infrarotlaserkamera. Anschließend übernimmt ein Architekturbüro die fachliche Auswertung. Sie erhalten eine Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung, eine Kubaturberechnung und neue digitale Grundrisse mit Bemaßung.
Diese Dienstleistung können Sie auch einzeln bei mir buchen. Bei einem exklusiven Maklerauftrag zum Verkauf Ihrer Immobilie ist die Erstellung der Wohnflächenberechnung inklusive.
Sie benötigen eine Wohnflächenberechnung?

Was ist eine Wohnflächenberechnung?
Eine Wohnflächenberechnung dokumentiert, welche Flächen Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses als Wohnfläche angerechnet werden. Sie enthält nachvollziehbare Maße, Berechnungen und gegebenenfalls die erforderlichen Abzüge.
Dabei ist die Wohnfläche nicht automatisch identisch mit der gesamten Bodenfläche. Besonders bei Dachschrägen, Balkonen und Terrassen gelten unterschiedliche Anrechnungsregeln.
Bei meiner Dienstleistung erstellt das Architekturbüro die Berechnung nach der Wohnflächenverordnung, kurz WoFlV. Diese legt fest, welche Flächen dazugehören und wie sie berücksichtigt werden.
Beispielsweise werden Flächen mit einer lichten Höhe ab zwei Metern vollständig angerechnet. Zwischen einem und unter zwei Metern zählt die Hälfte; unter einem Meter erfolgt keine Anrechnung. Balkone und Terrassen werden in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte berücksichtigt. Grundlage: § 4 WoFlV
Kellerräume, Garagen und Heizungsräume gehören als Zubehörräume nicht zur Wohnfläche. Auch die tatsächliche Nutzung allein reicht nicht aus: Ein als Gästezimmer eingerichteter Raum zählt nicht automatisch als Wohnraum, wenn er die bauordnungsrechtlichen Anforderungen für diese Nutzung nicht erfüllt. Grundlage: § 2 WoFlV
Dabei ist die Wohnfläche nicht automatisch identisch mit der gesamten Bodenfläche. Besonders bei Dachschrägen, Balkonen und Terrassen gelten unterschiedliche Anrechnungsregeln.
Bei meiner Dienstleistung erstellt das Architekturbüro die Berechnung nach der Wohnflächenverordnung, kurz WoFlV. Diese legt fest, welche Flächen dazugehören und wie sie berücksichtigt werden.
Beispielsweise werden Flächen mit einer lichten Höhe ab zwei Metern vollständig angerechnet. Zwischen einem und unter zwei Metern zählt die Hälfte; unter einem Meter erfolgt keine Anrechnung. Balkone und Terrassen werden in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte berücksichtigt. Grundlage: § 4 WoFlV
Kellerräume, Garagen und Heizungsräume gehören als Zubehörräume nicht zur Wohnfläche. Auch die tatsächliche Nutzung allein reicht nicht aus: Ein als Gästezimmer eingerichteter Raum zählt nicht automatisch als Wohnraum, wenn er die bauordnungsrechtlichen Anforderungen für diese Nutzung nicht erfüllt. Grundlage: § 2 WoFlV
Ihr Immobilienexperte: Michael Ruland
Ich biete Ihnen den gesamten Service rund um den Hausverkauf und den Verkauf Ihrer Wohnung. Bei Bedarf erhalten Sie neue Grundrisse, eine Wohnflächenberechnung und eine Kubatur. Beleihungsfähige Dokumente, die die Bank Ihres Käufers zur Finanzierung anfordert.
JETZT EMAIL SENDENWarum brauchen Verkäufer eine aktuelle Wohnflächenberechnung?
Die Wohnfläche gehört zu den wichtigsten Angaben beim Immobilienverkauf. Kaufinteressenten vergleichen anhand dieser Zahl Angebote, beurteilen das Platzangebot und rechnen häufig einen Kaufpreis pro Quadratmeter aus.
Eine nachvollziehbare Berechnung hilft Ihnen deshalb an mehreren Stellen:
Ein Haus wird natürlich nicht allein nach seiner Wohnfläche bewertet. Lage, Zustand, Grundstück, Energieeffizienz und weitere Eigenschaften spielen ebenfalls eine Rolle. Eine unklare Flächenangabe erschwert jedoch die gesamte Einordnung.
Mein Rat an Verkäufer: Klären Sie die Wohnfläche möglichst vor dem Vermarktungsstart. So lassen sich Rückfragen und nachträgliche Korrekturen besser vermeiden. Zudem erzeugen vollständige und gut aufbereitete Immobilienunterlagen Vertrauen in den Verkauf.
Eine nachvollziehbare Berechnung hilft Ihnen deshalb an mehreren Stellen:
- Bei der Immobilienbewertung: Die belegte Wohnfläche ist eine wichtige Grundlage für die Einschätzung des Marktwerts.
- Bei der Vermarktung: Exposé und Immobilienanzeigen können auf nachvollziehbaren Angaben aufbauen.
- Bei Besichtigungen: Fragen zu Dachschrägen, Nebenräumen und Terrassen lassen sich sachlich beantworten.
- Bei der Finanzierung: Die Bank des Käufers erhält Unterlagen zur Prüfung und Bewertung der Immobilie.
- Bei Verhandlungen: Unterschiede zwischen alten Angaben und der aktuellen Berechnung können frühzeitig geklärt werden.
Ein Haus wird natürlich nicht allein nach seiner Wohnfläche bewertet. Lage, Zustand, Grundstück, Energieeffizienz und weitere Eigenschaften spielen ebenfalls eine Rolle. Eine unklare Flächenangabe erschwert jedoch die gesamte Einordnung.
Mein Rat an Verkäufer: Klären Sie die Wohnfläche möglichst vor dem Vermarktungsstart. So lassen sich Rückfragen und nachträgliche Korrekturen besser vermeiden. Zudem erzeugen vollständige und gut aufbereitete Immobilienunterlagen Vertrauen in den Verkauf.

Alte Pläne stimmen oft nicht mehr – oder fehlen vollständig
Bei älteren Immobilien passen vorhandene Bauzeichnungen nicht immer zum heutigen Zustand. Vielleicht wurden Wände versetzt, Räume zusammengelegt, ein Anbau errichtet oder das Dachgeschoss verändert. Manchmal liegen nur schlecht lesbare Kopien vor. In anderen Fällen sind die ursprünglichen Unterlagen nicht mehr auffindbar. Auch eine Flächenangabe aus einem früheren Exposé ist noch keine nachvollziehbare Wohnflächenberechnung.
Die WoFlV erlaubt die Ermittlung anhand geeigneter Bauzeichnungen. Weicht die tatsächliche Ausführung davon ab, muss die Fläche durch Ausmessen oder anhand berichtigter Zeichnungen ermittelt werden. Grundlage: § 3 WoFlV
Mit einer neuen Bestandsaufnahme erfassen wir die vorhandene Raumaufteilung. Daraus können aktuelle digitale Grundrisse und eine nachvollziehbare Flächenberechnung entstehen.
Wichtig bleibt: Ein neues Aufmaß dokumentiert den Bestand. Es ersetzt keine Baugenehmigung und bestätigt nicht automatisch die baurechtliche Zulässigkeit eines Umbaus.
Die WoFlV erlaubt die Ermittlung anhand geeigneter Bauzeichnungen. Weicht die tatsächliche Ausführung davon ab, muss die Fläche durch Ausmessen oder anhand berichtigter Zeichnungen ermittelt werden. Grundlage: § 3 WoFlV
Mit einer neuen Bestandsaufnahme erfassen wir die vorhandene Raumaufteilung. Daraus können aktuelle digitale Grundrisse und eine nachvollziehbare Flächenberechnung entstehen.
Wichtig bleibt: Ein neues Aufmaß dokumentiert den Bestand. Es ersetzt keine Baugenehmigung und bestätigt nicht automatisch die baurechtliche Zulässigkeit eines Umbaus.
Was ist meine Immobilie wert?
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Gerne berate ich Sie kostenlos vor Ort für eine detaillierte Analyse zum Marktwert Ihrer Immobilie.
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Ohne Wohnflächenberechnung und Kubatur keine Finanzierung?
Ein Käufer hat Interesse, der Preis ist besprochen – doch die Finanzierung kommt nicht voran, weil wichtige Objektunterlagen fehlen. Genau deshalb gehört die Vorbereitung der Verkaufsunterlagen für mich zu einem sorgfältigen Immobilienverkauf.
Die Bank prüft neben der finanziellen Situation des Käufers auch die Immobilie als Kreditsicherheit. Dafür benötigt sie nachvollziehbare Angaben zum Objekt. Wohnflächenberechnung und Grundrisse gehören zu den typischen Unterlagen. Die ING verlangt beispielsweise in ihrem Wohnflächenformular bei Eigentumswohnungen beziehungsweise nach WEG geteilten Objekten die Unterschrift eines Architekten oder Sachverständigen.
Fehlt eine von der Bank verlangte Berechnung, kann die Finanzierungsprüfung stocken oder eine Zusage zunächst ausbleiben. Das betrifft auch Sie als Verkäufer: Ein ernsthafter Kaufinteressent kann den nächsten Schritt möglicherweise erst gehen, wenn die Unterlagen vollständig sind.
Die Kubaturberechnung dokumentiert das Gebäudevolumen in Kubikmetern. Sie ergänzt die Wohnflächenberechnung, die Flächen in Quadratmetern ausweist. Angaben zum Gebäudevolumen können für die Bewertung durch den Darlehensgeber benötigt werden.
Welche Volumenberechnung und welche weiteren Nachweise erforderlich sind, hängt von der Immobilie und dem finanzierenden Institut ab. Deshalb ist es sinnvoll, die Anforderungen der Käuferbank frühzeitig abzustimmen.
Eine Wohnflächen- und Kubaturberechnung verbessert die Unterlagenlage. Sie garantiert jedoch keine Finanzierung: Die Bank berücksichtigt auch Bonität, Eigenkapital und ihre Bewertung der Immobilie.
Die Bank prüft neben der finanziellen Situation des Käufers auch die Immobilie als Kreditsicherheit. Dafür benötigt sie nachvollziehbare Angaben zum Objekt. Wohnflächenberechnung und Grundrisse gehören zu den typischen Unterlagen. Die ING verlangt beispielsweise in ihrem Wohnflächenformular bei Eigentumswohnungen beziehungsweise nach WEG geteilten Objekten die Unterschrift eines Architekten oder Sachverständigen.
Fehlt eine von der Bank verlangte Berechnung, kann die Finanzierungsprüfung stocken oder eine Zusage zunächst ausbleiben. Das betrifft auch Sie als Verkäufer: Ein ernsthafter Kaufinteressent kann den nächsten Schritt möglicherweise erst gehen, wenn die Unterlagen vollständig sind.
- Was ist eine Kubaturberechnung?
Die Kubaturberechnung dokumentiert das Gebäudevolumen in Kubikmetern. Sie ergänzt die Wohnflächenberechnung, die Flächen in Quadratmetern ausweist. Angaben zum Gebäudevolumen können für die Bewertung durch den Darlehensgeber benötigt werden.
Welche Volumenberechnung und welche weiteren Nachweise erforderlich sind, hängt von der Immobilie und dem finanzierenden Institut ab. Deshalb ist es sinnvoll, die Anforderungen der Käuferbank frühzeitig abzustimmen.
Eine Wohnflächen- und Kubaturberechnung verbessert die Unterlagenlage. Sie garantiert jedoch keine Finanzierung: Die Bank berücksichtigt auch Bonität, Eigenkapital und ihre Bewertung der Immobilie.
Meine Dienstleistung: Vermessung, Wohnflächenberechnung und neue Grundrisse
Ich bin Michael Ruland, Immobilienmakler aus Grevenbroich. Für Wohnungen und Einfamilienhäuser organisiere ich die digitale Bestandsaufnahme und die anschließende Auswertung durch ein Architekturbüro.
Sie erhalten:
- eine vom Architekturbüro erstellte Wohnflächenberechnung nach WoFlV,
- eine Kubaturberechnung,
- neue digitale Grundrisse mit Bemaßung.
Die räumliche Erfassung kann außerdem für eine 360-Grad-Onlinebesichtigung eingesetzt werden. So können Kaufinteressenten die Raumaufteilung bereits vor einem Vor-Ort-Termin kennenlernen.
Fragen Sie nach einem individuellen Angebot. Der Aufwand hängt unter anderem von der Größe, den Geschossen, der Raumaufteilung und den vorhandenen Unterlagen ab.
Ich kümmere mich um die Bestandsaufnahme und die Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro. Damit haben wir eine nachvollziehbare Grundlage für die Vermarktung und die spätere Finanzierungsprüfung.
Sie erhalten:
- eine vom Architekturbüro erstellte Wohnflächenberechnung nach WoFlV,
- eine Kubaturberechnung,
- neue digitale Grundrisse mit Bemaßung.
Die räumliche Erfassung kann außerdem für eine 360-Grad-Onlinebesichtigung eingesetzt werden. So können Kaufinteressenten die Raumaufteilung bereits vor einem Vor-Ort-Termin kennenlernen.
- Auch einzeln buchbar
Fragen Sie nach einem individuellen Angebot. Der Aufwand hängt unter anderem von der Größe, den Geschossen, der Raumaufteilung und den vorhandenen Unterlagen ab.
- Beim exklusiven Verkaufsauftrag inklusive
Ich kümmere mich um die Bestandsaufnahme und die Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro. Damit haben wir eine nachvollziehbare Grundlage für die Vermarktung und die spätere Finanzierungsprüfung.
Mein Tätigkeitsgebiet als Immobilienmakler
Für Beratung, Immobilienverkauf, Vermietung und Wertermittlung bin ich in Städten tätig wie Grevenbroich, Neuss, Jüchen, Rommerskirchen, Bedburg, Kaarst, Willich, Korschenbroich, Düsseldorf, Krefeld, Bergheim, Meerbusch, Erkelenz, Viersen, Schwalmtal, Nettetal und Tönisvorst.
Wie läuft die Erstellung einer Wohnflächenberechnung ab?
1. Ausgangslage und Unterlagen besprechen
Zunächst besprechen wir, welche Unterlagen Sie benötigen und welche Pläne bereits vorhanden sind. Vorhandene Grundrisse, Bauzeichnungen und Informationen zu Umbauten helfen bei der Vorbereitung.
Sind Anforderungen einer finanzierenden Bank bekannt, sollten diese ebenfalls vorliegen.
2. Räume mit der 3D-Infrarotlaserkamera erfassen
Bei einem Termin in Ihrer Immobilie scanne ich die Räume nacheinander mit einer 3D-Infrarotlaserkamera.
Für eine vollständige Erfassung müssen die zu vermessenden Bereiche zugänglich sein. Besonderheiten wie Dachschrägen, verwinkelte Räume oder unterschiedliche Ebenen werden bei der Bestandsaufnahme berücksichtigt.
3. Daten an das Architekturbüro übergeben
Anschließend übergebe ich die erfassten Daten und die vorhandenen Objektunterlagen an das Architekturbüro.
Die Architekten werten die Daten aus und prüfen, welche zusätzlichen Angaben benötigt werden. Für die Kubatur können beispielsweise ergänzende Informationen zu Außenmaßen und Gebäudehöhen erforderlich sein.
4. Berechnungen und bemaßte Grundrisse erstellen
Das Architekturbüro erstellt die Wohnflächenberechnung nach WoFlV, die Kubaturberechnung und neue digitale Grundrisse mit Bemaßung.
Die technische Vermessung liefert die Datenbasis. Die fachliche Zuordnung und Berechnung der Flächen erfolgt durch das Architekturbüro.
5. Unterlagen für den Verkauf nutzen
Die fertigen Dokumente können Sie für Ihre Verkaufsunterlagen und zur Vorlage bei Kaufinteressenten beziehungsweise deren finanzierender Bank verwenden.
Aus der räumlichen Erfassung lässt sich außerdem eine 360-Grad-Onlinebesichtigung einsetzen. Diese ergänzt die Präsentation Ihrer Immobilie, ersetzt aber keine Wohnflächenberechnung.
Sie möchten Ihre Wohnfläche prüfen lassen oder benötigen neue Unterlagen für den Verkauf? Sprechen Sie mich an. Ich erläutere Ihnen den Ablauf und erstelle Ihnen ein individuelles Angebot.
Zunächst besprechen wir, welche Unterlagen Sie benötigen und welche Pläne bereits vorhanden sind. Vorhandene Grundrisse, Bauzeichnungen und Informationen zu Umbauten helfen bei der Vorbereitung.
Sind Anforderungen einer finanzierenden Bank bekannt, sollten diese ebenfalls vorliegen.
2. Räume mit der 3D-Infrarotlaserkamera erfassen
Bei einem Termin in Ihrer Immobilie scanne ich die Räume nacheinander mit einer 3D-Infrarotlaserkamera.
Für eine vollständige Erfassung müssen die zu vermessenden Bereiche zugänglich sein. Besonderheiten wie Dachschrägen, verwinkelte Räume oder unterschiedliche Ebenen werden bei der Bestandsaufnahme berücksichtigt.
3. Daten an das Architekturbüro übergeben
Anschließend übergebe ich die erfassten Daten und die vorhandenen Objektunterlagen an das Architekturbüro.
Die Architekten werten die Daten aus und prüfen, welche zusätzlichen Angaben benötigt werden. Für die Kubatur können beispielsweise ergänzende Informationen zu Außenmaßen und Gebäudehöhen erforderlich sein.
4. Berechnungen und bemaßte Grundrisse erstellen
Das Architekturbüro erstellt die Wohnflächenberechnung nach WoFlV, die Kubaturberechnung und neue digitale Grundrisse mit Bemaßung.
Die technische Vermessung liefert die Datenbasis. Die fachliche Zuordnung und Berechnung der Flächen erfolgt durch das Architekturbüro.
5. Unterlagen für den Verkauf nutzen
Die fertigen Dokumente können Sie für Ihre Verkaufsunterlagen und zur Vorlage bei Kaufinteressenten beziehungsweise deren finanzierender Bank verwenden.
Aus der räumlichen Erfassung lässt sich außerdem eine 360-Grad-Onlinebesichtigung einsetzen. Diese ergänzt die Präsentation Ihrer Immobilie, ersetzt aber keine Wohnflächenberechnung.
Sie möchten Ihre Wohnfläche prüfen lassen oder benötigen neue Unterlagen für den Verkauf? Sprechen Sie mich an. Ich erläutere Ihnen den Ablauf und erstelle Ihnen ein individuelles Angebot.
Häufige Fragen zur Wohnflächenberechnung
1. Warum brauche ich als Verkäufer eine Wohnflächenberechnung?
Eine nachvollziehbare Wohnflächenberechnung unterstützt die Immobilienbewertung, die Vermarktung und die Finanzierungsprüfung des Käufers. Sie hilft, Flächenangaben zu belegen und Rückfragen frühzeitig zu klären.
2. Reichen alte Grundrisse für den Verkauf aus?
Nach WoFlV werden Balkone und Terrassen in der Regel zu 25 Prozent, höchstens zu 50 Prozent ihrer Grundfläche angerechnet.
5. Ist eine Wohnflächenberechnung für die Finanzierung notwendig?
Banken verlangen häufig eine nachvollziehbare Wohnflächenberechnung zur Objektprüfung. Fehlen verlangte Unterlagen, kann die Finanzierungsprüfung verzögert werden. Die konkreten Anforderungen legt das finanzierende Institut fest.
6. Was unterscheidet Wohnflächenberechnung und Kubaturberechnung?
Die Wohnflächenberechnung weist die anrechenbare Wohnfläche in Quadratmetern aus. Die Kubaturberechnung dokumentiert das Gebäudevolumen in Kubikmetern. Beide Unterlagen erfüllen unterschiedliche Aufgaben bei der Beschreibung und Bewertung einer Immobilie.
7. Wer vermisst die Immobilie und erstellt die Berechnungen?
Ich erfasse die Räume mit einer 3D-Infrarotlaserkamera und übergebe die Daten an ein Architekturbüro. Die Architekten erstellen die Wohnflächenberechnung nach WoFlV, die Kubaturberechnung und neue digitale Grundrisse mit Bemaßung.
8. Kann ich die Dienstleistung ohne Maklerauftrag buchen?
Ja. Sie können die Vermessung und die Erstellung der Unterlagen auch unabhängig von einem Verkaufsauftrag bei mir buchen. Fragen Sie nach einem individuellen Angebot.
9. Was kostet die Erstellung der Unterlagen?
Der Preis richtet sich nach dem Umfang des Auftrags, der Größe und Raumaufteilung der Immobilie sowie den vorhandenen Unterlagen. Nach Klärung der Ausgangslage erhalten Sie ein individuelles Angebot.
10. Ist die Wohnflächenberechnung beim exklusiven Maklerauftrag inklusive?
Ja. Bei einem exklusiven Maklerauftrag zum Verkauf Ihrer Immobilie ist die Erstellung der Wohnflächenberechnung inklusive. Die vereinbarten Leistungen werden im Maklerauftrag festgehalten.
Eine nachvollziehbare Wohnflächenberechnung unterstützt die Immobilienbewertung, die Vermarktung und die Finanzierungsprüfung des Käufers. Sie hilft, Flächenangaben zu belegen und Rückfragen frühzeitig zu klären.
2. Reichen alte Grundrisse für den Verkauf aus?
Nach WoFlV werden Balkone und Terrassen in der Regel zu 25 Prozent, höchstens zu 50 Prozent ihrer Grundfläche angerechnet.
5. Ist eine Wohnflächenberechnung für die Finanzierung notwendig?
Banken verlangen häufig eine nachvollziehbare Wohnflächenberechnung zur Objektprüfung. Fehlen verlangte Unterlagen, kann die Finanzierungsprüfung verzögert werden. Die konkreten Anforderungen legt das finanzierende Institut fest.
6. Was unterscheidet Wohnflächenberechnung und Kubaturberechnung?
Die Wohnflächenberechnung weist die anrechenbare Wohnfläche in Quadratmetern aus. Die Kubaturberechnung dokumentiert das Gebäudevolumen in Kubikmetern. Beide Unterlagen erfüllen unterschiedliche Aufgaben bei der Beschreibung und Bewertung einer Immobilie.
7. Wer vermisst die Immobilie und erstellt die Berechnungen?
Ich erfasse die Räume mit einer 3D-Infrarotlaserkamera und übergebe die Daten an ein Architekturbüro. Die Architekten erstellen die Wohnflächenberechnung nach WoFlV, die Kubaturberechnung und neue digitale Grundrisse mit Bemaßung.
8. Kann ich die Dienstleistung ohne Maklerauftrag buchen?
Ja. Sie können die Vermessung und die Erstellung der Unterlagen auch unabhängig von einem Verkaufsauftrag bei mir buchen. Fragen Sie nach einem individuellen Angebot.
9. Was kostet die Erstellung der Unterlagen?
Der Preis richtet sich nach dem Umfang des Auftrags, der Größe und Raumaufteilung der Immobilie sowie den vorhandenen Unterlagen. Nach Klärung der Ausgangslage erhalten Sie ein individuelles Angebot.
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Ja. Bei einem exklusiven Maklerauftrag zum Verkauf Ihrer Immobilie ist die Erstellung der Wohnflächenberechnung inklusive. Die vereinbarten Leistungen werden im Maklerauftrag festgehalten.
Ihr Experte für Verkauf und Vermietung von Immobilien
Immobilienmakler Michael Ruland
Fürstenwalder Str. 32a
41515 Grevenbroich
Kontaktzeiten:
Montag - Freitag 8.00 - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefon: 02181 4936370
Mobil: 0173 6611732
Whatsapp: 0173 6611732
E-Mail: info@michaelruland.de
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