Mein Haus erfolgreich verkaufen - Kapitel 21

Kaufvertragsentwurf und Notartermin

Der Kaufvertragsentwurf und der Notartermin sind die entscheidende rechtliche Phase im Hausverkauf. Jetzt werden aus Verhandlung, Reservierung und Käuferzusage verbindliche Vertragsgrundlagen.

Für Verkäufer ist diese Phase besonders wichtig, weil hier viele Details geregelt werden: Kaufpreis, Fälligkeit, Übergabe, Grundbuch, Belastungen, Inventar, bekannte Mängel, Räumung, Finanzierung und Vollzug. Wer den Entwurf nicht versteht oder wichtige Punkte ungeprüft lässt, riskiert spätere Missverständnisse.

Notar beauftragen beim Immobilienverkauf
Der Notar sorgt für die rechtliche Abwicklung. Verkäufer sollten den Kaufvertragsentwurf trotzdem genau verstehen und offene Punkte früh klären.

Warum der Kaufvertragsentwurf so wichtig ist

Nach Preisverhandlung, Käuferprüfung und Reservierung wirkt der Notartermin oft wie der letzte formale Schritt. Tatsächlich ist der Kaufvertragsentwurf aber ein zentraler Prüfpunkt. Er enthält die rechtlichen Regelungen, auf deren Grundlage die Immobilie verkauft wird.

Verkäufer sollten den Entwurf nicht nur überfliegen. Sie sollten verstehen, welche Pflichten entstehen, wann der Kaufpreis fällig wird, wann die Übergabe erfolgt, welche Unterlagen benötigt werden und welche Besonderheiten der Immobilie im Vertrag berücksichtigt sind.

Ein gut vorbereiteter Kaufvertragsentwurf reduziert Unsicherheit. Ein unklarer Entwurf führt dagegen häufig zu Rückfragen, Verzögerungen oder unangenehmen Diskussionen kurz vor dem Notartermin.

Was vor dem Notartermin geklärt sein sollte

Ein Notartermin sollte erst vorbereitet werden, wenn die wichtigsten Punkte belastbar geklärt sind.

  • Käufer steht fest und ist entscheidungsfähig
  • Finanzierung ist nachvollziehbar geprüft
  • Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten sind abgestimmt
  • Übergabetermin ist realistisch besprochen
  • Unterlagen für Käufer, Bank und Notar liegen vor
  • Inventar oder besondere Vereinbarungen sind geklärt
  • bekannte Mängel und Besonderheiten sind eingeordnet
  • alle Vertragsparteien sind vollständig benannt
Notar beim Hausverkauf beauftragen

Notar

Der Notar bereitet den Kaufvertrag vor und begleitet die rechtliche Abwicklung.

Kaufvertragsentwurf beim Hausverkauf prüfen

Entwurf prüfen

Verkäufer sollten Fristen, Übergabe, Kaufpreis und Sonderregelungen verstehen.

Finanzierung vor Notartermin beim Hauskauf

Finanzierung

Ohne belastbare Finanzierung sollte der Notartermin nicht vorschnell stattfinden.

Absprachen vor Kaufvertragsentwurf beim Hausverkauf

Absprachen

Was verhandelt wurde, muss sauber in den Vertragsentwurf übertragen werden.

Unterlagen vor Notartermin vorbereiten

Unterlagen

Grundbuch, Daten, Personalien und Objektinformationen müssen stimmen.

Hausverkauf bis zum Notartermin sicher begleiten

Sicherer Verkauf

Vom Kaufangebot bis zum Notartermin braucht der Verkauf klare Führung.

Der Notar ist neutral

Der Notar ist beim Immobilienverkauf eine neutrale Instanz. Er vertritt nicht einseitig den Verkäufer und auch nicht einseitig den Käufer. Seine Aufgabe ist es, den Vertrag rechtlich korrekt zu gestalten, die Beteiligten über wesentliche rechtliche Inhalte zu belehren und den Vollzug des Vertrages zu begleiten.

Für Verkäufer ist diese neutrale Rolle wichtig zu verstehen. Der Notar ersetzt keine individuelle Verkaufsstrategie, keine Preisverhandlung, keine Käuferprüfung und keine wirtschaftliche Beratung. Er sorgt für die rechtliche Abwicklung, aber er entscheidet nicht, ob der vereinbarte Preis gut ist oder ob der Käufer die beste Wahl war.

Mehr Hintergrund bietet die Seite Warum der Notar beim Immobilienkauf unverzichtbar ist.

Der Notar sorgt für Rechtssicherheit. Die wirtschaftliche Vorbereitung des Verkaufs muss jedoch vorher durch Verkäufer, Käufer, Finanzierung und Makler sauber erfolgen.

Wer wählt den Notar aus?

In der Praxis wird der Notar häufig vom Käufer ausgewählt, weil der Käufer meist auch die Notarkosten und Grundbuchkosten trägt. Das ist jedoch keine zwingende Regel, sondern eine übliche Praxis. Käufer und Verkäufer können sich auf einen Notar einigen.

Für Verkäufer ist wichtig, dass der ausgewählte Notar zuverlässig arbeitet, erreichbar ist und den Entwurf rechtzeitig zur Verfügung stellt. Der Verkäufer sollte sich nicht unter Druck setzen lassen, einen Notartermin wahrzunehmen, wenn wichtige Punkte noch ungeklärt sind.

Besonders bei komplexeren Situationen, etwa Erbengemeinschaft, Scheidung, vermieteter Immobilie, Grundbuchbelastungen oder ausstehenden Unterlagen, sollte ausreichend Zeit für Prüfung und Abstimmung eingeplant werden.

Welche Informationen der Notar benötigt

Der Notar benötigt die vollständigen Daten der Vertragsparteien, die genaue Bezeichnung der Immobilie, Angaben zum Grundbuch, Kaufpreis, Übergabetermin, Zahlungsmodalitäten und besondere Vereinbarungen. Auch Informationen zu Belastungen, Wohnrechten, Nießbrauch, Grundschulden oder Dienstbarkeiten können relevant sein.

Häufig werden Personalausweisdaten, Steueridentifikationsnummern, Geburtsdaten, Anschriften, Familienstand und gegebenenfalls Güterstand benötigt. Bei Gesellschaften, Erbengemeinschaften oder Vollmachten können zusätzliche Nachweise erforderlich sein.

Je vollständiger die Informationen an den Notar gehen, desto sauberer und schneller kann der Kaufvertragsentwurf erstellt werden.

Der Kaufvertragsentwurf ist keine Formsache

Viele Verkäufer sehen den Kaufvertragsentwurf als Standarddokument. Zwar enthalten Immobilienkaufverträge viele typische Regelungen, aber jedes Haus und jeder Verkauf hat eigene Besonderheiten. Der Entwurf sollte deshalb immer konkret zur Immobilie und zur Vereinbarung passen.

Wichtige Punkte sind Kaufpreis, Fälligkeit, Besitzübergang, Lastenübergang, Nutzen und Gefahr, Räumung, mitverkauftes Inventar, Gewährleistung, bekannte Mängel, Belastungen, Finanzierungsgrundschuld des Käufers und Vollzugsvoraussetzungen.

Verkäufer sollten prüfen, ob der Vertrag das abbildet, was tatsächlich vereinbart wurde. Wenn etwa eine Einbauküche, ein Kaminofen, Gartenhaus, Carport, bestimmte Möbel oder technische Anlagen mitverkauft werden sollen, muss das sauber geregelt sein.

Kaufpreis und Fälligkeit

Der Kaufvertrag regelt nicht nur die Höhe des Kaufpreises, sondern auch, wann der Kaufpreis zu zahlen ist. In der Regel wird der Kaufpreis erst fällig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu können zum Beispiel die Eintragung einer Auflassungsvormerkung, die Vorlage erforderlicher Genehmigungen oder die Löschungsunterlagen für bestehende Grundschulden gehören.

Verkäufer sollten verstehen, dass die Unterschrift beim Notar nicht bedeutet, dass der Kaufpreis sofort auf dem Konto ist. Zwischen Notartermin, Fälligkeitsmitteilung und Zahlung vergeht regelmäßig Zeit.

Deshalb sollte auch die Übergabe nicht zu früh erfolgen. In der Regel ist es für Verkäufer sicherer, die Immobilie erst nach vollständigem Kaufpreiseingang zu übergeben.

Notartermin, Kaufpreisfälligkeit, Kaufpreiszahlung und Übergabe sind unterschiedliche Schritte. Sie sollten nicht verwechselt werden.

Auflassungsvormerkung einfach erklärt

Die Auflassungsvormerkung schützt den Käufer. Sie wird im Grundbuch eingetragen und sichert seinen Anspruch auf Eigentumsübertragung. Für den Verkäufer ist wichtig zu verstehen: Die Vormerkung bedeutet noch nicht, dass der Käufer bereits Eigentümer ist.

Eigentümer wird der Käufer erst später, wenn die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt. Vorher müssen verschiedene Schritte abgeschlossen werden, insbesondere Kaufpreiszahlung und Vollzugsvoraussetzungen.

Die Vormerkung ist ein wichtiger Baustein des sicheren Immobilienkaufs. Sie sorgt dafür, dass der Käufer nach Vertragsschluss geschützt ist, während der Verkäufer über die Kaufpreisfälligkeit ebenfalls abgesichert wird.

Finanzierungsgrundschuld des Käufers

Wenn der Käufer den Kaufpreis finanziert, benötigt seine Bank in der Regel eine Grundschuld. Diese wird häufig bereits vor Eigentumsumschreibung bestellt. Für Verkäufer wirkt das manchmal irritierend, weil eine Bank des Käufers eine Grundschuld an der noch dem Verkäufer gehörenden Immobilie eintragen lassen möchte.

Dieses Vorgehen ist im Immobilienkauf üblich und wird im Kaufvertrag geregelt. Der Verkäufer sollte aber verstehen, dass die Grundschuld nur im Zusammenhang mit der Kaufpreisfinanzierung genutzt werden darf.

Auch hier hilft eine gute Vorbereitung. Wenn die Finanzierung des Käufers früh geklärt wurde, läuft die notarielle Abwicklung meist ruhiger.

Besitzübergang, Nutzen, Lasten und Gefahr

Ein zentraler Punkt im Kaufvertrag ist der Besitzübergang. Damit ist der Zeitpunkt gemeint, ab dem der Käufer wirtschaftlich die Immobilie übernimmt. Ab diesem Zeitpunkt trägt er meist laufende Kosten, Nutzen, Lasten und Risiken.

Der Besitzübergang ist nicht automatisch der Notartermin und auch nicht automatisch die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Häufig wird vereinbart, dass der Besitz nach vollständiger Kaufpreiszahlung übergeht.

Verkäufer sollten diesen Punkt genau prüfen, weil er für Versicherung, Betriebskosten, Grundsteuer, Verkehrssicherung, Schlüsselübergabe und Nutzung der Immobilie entscheidend ist.

Übergabetermin und Räumung

Der Übergabetermin sollte realistisch geplant werden. Verkäufer benötigen oft Zeit für Auszug, Entrümpelung, Umzug, Räumung oder Abstimmung mit Erben und Familienmitgliedern. Käufer möchten wissen, wann sie einziehen, renovieren oder vermieten können.

Wenn das Haus bei Verkauf leer übergeben werden soll, sollte klar sein, was „geräumt“ bedeutet. Bleiben Einbauküche, Lampen, Gartenmöbel, Holzvorräte oder Werkzeuge im Objekt? Werden Keller, Speicher, Garage und Gartenhaus vollständig geleert?

Je genauer diese Punkte geregelt sind, desto weniger Streit entsteht bei der späteren Übergabe.

Inventar und mitverkaufte Gegenstände

Oft wird neben der Immobilie auch Inventar mitverkauft oder überlassen. Dazu können Einbauküche, Sauna, Kaminofen, Markise, Gartengeräte, Photovoltaikanlage, Wallbox, Einbauschränke oder Möbel gehören.

Verkäufer sollten nicht darauf vertrauen, dass mündliche Absprachen automatisch klar sind. Wenn bestimmte Gegenstände im Haus bleiben oder entfernt werden sollen, gehört dies in den Kaufvertragsentwurf oder zumindest in eine eindeutig dokumentierte Vereinbarung.

Auch steuerliche oder bewertungsbezogene Aspekte können bei Inventar eine Rolle spielen. Deshalb sollte sauber unterschieden werden, was Bestandteil des Kaufpreises ist und was gesondert geregelt wird.

Bekannte Mängel und Gewährleistung

Immobilien werden häufig unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Das bedeutet jedoch nicht, dass Verkäufer bekannte Mängel verschweigen dürfen. Bekannte wesentliche Mängel sollten offen kommuniziert werden.

Verkäufer sollten deshalb vor dem Notartermin genau überlegen, welche Besonderheiten bekannt sind. Gab es Feuchtigkeit, Wasserschäden, Schimmel, Risse, Grenzthemen, Leitungsprobleme, nicht genehmigte Anbauten oder andere relevante Punkte?

Transparenz schützt den Verkäufer. Wer wichtige bekannte Umstände verschweigt, riskiert später Streit. Wer offen und sachlich informiert, schafft Vertrauen und reduziert Risiken.

Ein Gewährleistungsausschluss ist kein Freibrief zum Verschweigen bekannter wesentlicher Mängel.

Grundbuchbelastungen, Grundschulden und Löschungen

Viele Immobilien sind im Grundbuch mit Grundschulden belastet, auch wenn das Darlehen längst getilgt wurde. Für den Verkauf muss geklärt werden, welche Belastungen bestehen bleiben und welche gelöscht werden.

Bestehende Finanzierungsgrundschulden des Verkäufers werden in der Regel im Zuge der Abwicklung gelöscht, wenn sie nicht übernommen werden sollen. Dafür benötigt der Notar Löschungsbewilligungen der Bank.

Verkäufer sollten früh prüfen, welche Grundbucheinträge vorhanden sind. Alte, vergessene oder unklare Einträge können den Ablauf verzögern.

Wohnrechte, Nießbrauch und besondere Rechte

Wenn Wohnrechte, Nießbrauch, Wegerechte, Leitungsrechte oder andere Dienstbarkeiten im Grundbuch stehen, müssen diese sauber eingeordnet werden. Manche Rechte bleiben bestehen, andere sollen gelöscht werden, wieder andere beeinflussen den Wert erheblich.

Verkäufer sollten solche Themen nicht erst beim Notartermin entdecken. Sie gehören früh in die Verkaufsprüfung, weil Käufer und Banken diese Rechte bewerten müssen.

Gerade bei geerbten Immobilien, älteren Familienhäusern oder Grundstücken mit Nachbarschaftsbezug können solche Einträge wichtig sein.

Warum Käufer den Entwurf rechtzeitig erhalten müssen

Käufer sollen den Kaufvertragsentwurf vor dem Notartermin prüfen können. Bei Verbrauchern gibt es regelmäßig eine Prüfungsfrist, damit der Käufer den Entwurf nicht erst am Tag der Beurkundung erhält.

Für Verkäufer ist diese Frist kein Hindernis, sondern ein Schutz für beide Seiten. Wenn Käufer den Vertrag in Ruhe prüfen können, werden Fragen vorab geklärt und der Notartermin läuft geordneter.

Auch Verkäufer sollten diese Zeit nutzen. Der Entwurf sollte gelesen, verstanden und mit den getroffenen Vereinbarungen abgeglichen werden.

Welche Fragen Verkäufer vor dem Notartermin stellen sollten

Verkäufer sollten nicht zögern, Fragen zu stellen. Wichtig sind unter anderem: Wann wird der Kaufpreis fällig? Wann erfolgt die Übergabe? Welche Voraussetzungen müssen vor Zahlung erfüllt sein? Welche Belastungen werden gelöscht? Was passiert mit Inventar? Welche bekannten Mängel werden erwähnt? Welche Vollmachten oder Genehmigungen werden benötigt?

Auch praktische Fragen sind wichtig: Wer liest den Zählerstand ab? Wann werden Schlüssel übergeben? Wie wird die Gebäudeversicherung behandelt? Wer informiert Versorger, Gemeinde oder Hausverwaltung? Welche Unterlagen erhält der Käufer bei Übergabe?

Viele dieser Punkte hängen mit der späteren Übergabe zusammen, die in Kapitel 22 behandelt wird.

Was beim Notartermin passiert

Beim Notartermin wird der Vertrag verlesen und erläutert. Käufer und Verkäufer können Fragen stellen. Der Notar weist auf wichtige rechtliche Punkte hin. Wenn alle Beteiligten einverstanden sind, wird der Vertrag unterschrieben.

Verkäufer sollten sich nicht scheuen, während des Termins nachzufragen. Ein Notartermin ist nicht nur eine Unterschrift, sondern eine Beurkundung mit rechtlicher Belehrung. Unklare Punkte sollten vor der Unterschrift geklärt werden.

Nach der Unterschrift beginnt die notarielle Abwicklung. Dazu gehören unter anderem Vormerkung, Löschungsunterlagen, Fälligkeitsmitteilung, Kaufpreiszahlung und später die Eigentumsumschreibung.

Warum nach dem Notartermin noch nicht alles erledigt ist

Viele Verkäufer denken, nach der Unterschrift sei alles abgeschlossen. Tatsächlich beginnt danach die Vollzugsphase. Der Käufer muss den Kaufpreis zahlen, der Notar muss Voraussetzungen prüfen, Banken müssen Löschungen oder Finanzierungsgrundschulden bearbeiten, und die Übergabe muss organisiert werden.

Verkäufer sollten deshalb auch nach dem Notartermin strukturiert bleiben. Wichtig sind Kaufpreiseingang, Übergabeplanung, Räumung, Zählerstände, Schlüssel, Versicherungen, Unterlagen und Kommunikation mit Käufer oder Makler.

Der Notartermin ist der rechtliche Durchbruch, aber die praktische Umsetzung folgt danach.

Typische Fehler vor dem Notartermin

Häufige Fehler sind ein Notartermin ohne gesicherte Finanzierung, unklare Übergabeabsprachen, nicht erwähnte Mängel, fehlende Unterlagen, missverständliche Inventarabsprachen, zu wenig Zeit für Entwurfsprüfung oder unklare Grundbuchbelastungen.

Auch emotionale Eile kann schaden. Verkäufer möchten den Verkauf endlich abschließen und übersehen dabei Details. Käufer möchten sich die Immobilie sichern und drängen auf Tempo. Beides ist verständlich, aber der Vertrag sollte sauber vorbereitet werden.

Ein paar Tage sorgfältige Prüfung sind besser als spätere Streitigkeiten über unklare Regelungen.

Die Rolle des Maklers beim Kaufvertragsentwurf

Ein Makler ersetzt keinen Notar und keine Rechtsberatung. Er kann aber dafür sorgen, dass die wirtschaftlichen und praktischen Eckdaten sauber an den Notar übermittelt werden. Dazu gehören Kaufpreis, Käuferdaten, Verkäuferdaten, Objektinformationen, Übergabetermin, Inventar, Finanzierungsstand und besondere Absprachen.

Außerdem kann ein Makler Verkäufer und Käufer durch die Vorbereitungsphase führen, offene Punkte sammeln und Missverständnisse früh erkennen. Gerade nach einer Preisverhandlung ist es wichtig, dass alle Absprachen korrekt weitergegeben werden.

Mehr zur Begleitung findest Du unter Hausverkauf mit Immobilienmakler Michael Ruland.

Besonderheiten bei Grundstücken und Wohnungen

Beim Verkauf eines Grundstücks können im Kaufvertrag zusätzliche Themen wichtig sein: Bebaubarkeit, Erschließung, Altlasten, Baulasten, Wegerechte, Leitungsrechte oder Abriss eines Altbestands. Mehr dazu findest Du unter Grundstück verkaufen.

Beim Verkauf einer Eigentumswohnung sind Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Hausgeld, Rücklagen, Protokolle, Verwalterzustimmung und Übergang von Rechten und Pflichten relevant. Ergänzend passt die Seite Wohnungsverkauf mit Immobilienmakler Michael Ruland.

Warum gute Vorbereitung Vertrauen schafft

Ein gut vorbereiteter Kaufvertragsentwurf zeigt, dass der Verkauf professionell geführt wurde. Käufer fühlen sich sicherer, Banken können besser prüfen, der Notar kann effizient arbeiten und Verkäufer behalten den Überblick.

Je später offene Punkte auftauchen, desto größer wird der Druck. Deshalb sollten Verkäufer rechtzeitig prüfen, ob alle Vereinbarungen vollständig und korrekt im Entwurf stehen.

Ein guter Hausverkauf endet nicht mit einem schnellen Notartermin, sondern mit einem klaren, verständlichen und sicheren Kaufvertrag.

Checkliste: Kaufvertragsentwurf und Notartermin vorbereiten

Diese Punkte helfen Verkäufern, den Weg zum Notartermin strukturiert und sicher zu gestalten.

Finanzierung prüfen Vor dem Notartermin sollte klar sein, dass der Käufer den Kaufpreis inklusive Nebenkosten finanzieren kann.
Vertragsparteien vollständig benennen Namen, Anschriften, Geburtsdaten, Steueridentifikationsnummern und weitere notwendige Angaben sollten stimmen.
Kaufpreis und Fälligkeit verstehen Verkäufer sollten wissen, wann der Kaufpreis fällig wird und welche Voraussetzungen vorher erfüllt sein müssen.
Übergabe klar regeln Besitzübergang, Räumung, Schlüssel, Zählerstände und mitverkauftes Inventar sollten eindeutig sein.
Bekannte Mängel offen einordnen Bekannte wesentliche Besonderheiten sollten nicht verschwiegen, sondern sauber kommuniziert werden.
Entwurf gründlich lesen Der Kaufvertragsentwurf sollte vor dem Termin geprüft und mit allen Absprachen abgeglichen werden.

Der Notartermin ist der rechtliche Wendepunkt

Mit der notariellen Beurkundung wird aus dem verhandelten Verkauf ein verbindlicher Vertrag. Gerade deshalb sollte dieser Schritt nicht übereilt erfolgen.

Verkäufer sollten den Entwurf verstehen, offene Punkte klären und erst unterschreiben, wenn die wirtschaftlichen und praktischen Vereinbarungen korrekt abgebildet sind.

Warnsignale vor dem Notartermin

  • Finanzierung des Käufers ist noch unklar
  • Kaufpreis oder Übergabetermin sind nicht eindeutig abgestimmt
  • Inventar wurde nur mündlich besprochen
  • bekannte Mängel wurden nicht sauber eingeordnet
  • Grundbuchbelastungen sind unklar
  • Verkäufer hat den Entwurf nicht gelesen
  • Käufer drängt auf schnelle Unterschrift ohne Prüfung
  • Räumung oder Besitzübergang sind ungeklärt
  • notwendige Vollmachten oder Genehmigungen fehlen
  • der Entwurf bildet die Verhandlung nicht korrekt ab

Fazit zu Kapitel 21

Der Kaufvertragsentwurf und der Notartermin sind zentrale Schritte im Hausverkauf. Verkäufer sollten diese Phase nicht als reine Formalität betrachten. Hier werden die wirtschaftlichen und rechtlichen Absprachen verbindlich vorbereitet.

Wichtig sind ein geprüfter Käufer, klare Finanzierung, vollständige Unterlagen, nachvollziehbare Vertragsregelungen und ein realistischer Übergabetermin. Wer den Entwurf sorgfältig liest und offene Fragen rechtzeitig klärt, reduziert Risiken und schafft die Grundlage für eine sichere Übergabe.

Immobilienexperte Michael Ruland
Über den Autor

Michael Ruland

Michael Ruland ist Immobilienmakler für Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien mit Sitz in Grevenbroich. Er ist unter anderem in Grevenbroich, im Rhein-Kreis Neuss, in Düsseldorf, im Kreis Viersen, in Krefeld und in der umliegenden Region tätig.

Als Team-Leader beim Maklerbund iad Deutschland begleitet er über 30 selbstständige Immobilienmakler. Zusätzlich wurde er über die Sprengnetter Akademie als Immobilienexperte für Erbrecht und als Immobilienexperte für Scheidungsimmobilien ausgebildet und zertifiziert.

Immobilienmakler Notartermin Kaufvertrag Hausverkauf
FAQ zu Kapitel 21

Häufige Fragen zu Kaufvertragsentwurf und Notartermin

Wann sollte der Kaufvertragsentwurf angefordert werden?

Der Kaufvertragsentwurf sollte erst angefordert werden, wenn Käufer, Kaufpreis, Finanzierung, Übergabetermin und die wichtigsten Bedingungen geklärt sind.

Ist der Notar Vertreter des Verkäufers?

Nein. Der Notar ist neutral. Er sorgt für die rechtliche Gestaltung und Beurkundung, vertritt aber nicht einseitig Verkäufer oder Käufer.

Muss der Verkäufer den Kaufvertragsentwurf lesen?

Ja. Verkäufer sollten den Entwurf sorgfältig prüfen und klären, ob Kaufpreis, Fälligkeit, Übergabe, Inventar, Mängel und sonstige Vereinbarungen korrekt aufgenommen wurden.

Ist der Kaufpreis direkt nach dem Notartermin fällig?

In der Regel nicht. Der Kaufpreis wird meist erst fällig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und der Notar die Fälligkeit mitteilt.

Wann sollte die Immobilie übergeben werden?

Die Übergabe sollte in der Regel erst nach vollständigem Kaufpreiseingang erfolgen. Der genaue Besitzübergang sollte im Kaufvertrag klar geregelt sein.

Du möchtest den Notartermin sicher vorbereiten?

Wenn Du Dein Haus verkaufen möchtest, unterstütze ich Dich bei Käuferprüfung, Abstimmung der Eckdaten, Unterlagenkoordination, Vorbereitung des Kaufvertragsentwurfs und Kommunikation bis zum Notartermin. So bleibt der Verkauf geordnet und nachvollziehbar.

Michael Ruland Immobilienmakler