häufige Fragen zur Immobilienerbschaft


häufige Suchbegriffe zu Immobilien und Erbe

Immo-Erbrechts-Experte

Immobilienmakler Michael Ruland aus dem Rhein-Kreis Neuss ist geprüfter Immobilienmakler für Erbschaft. In folgenden Beitrag hat er die häufigsten Suchbegriffe zum Thema Erbschaft und Immobilien zusammengesucht und beantwortet. Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben, berät der Erbschaftsmakler und sein Team Sie für mögliche Optionen.


Immobilienmakler Michael Ruland
Telefon: 0173-6611732
Email: info@michaelruland.de
weitere Informationen

FAQ: Immobilien und Erbrecht

1. Was ist der Pflichtteil beim Erbe?
Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Mindestanspruch eines enterbten oder benachteiligten Angehörigen auf einen Teil des Nachlasswerts. Pflichtteilsberechtigt sind in der Regel:

Ehepartner
Kinder
Eltern (falls keine Kinder vorhanden sind)
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird in Geld ausgezahlt, nicht in Sachwerten.

2. Wie funktioniert die Umschreibung des Grundbuchs nach einem Todesfall?
Nach dem Tod des Eigentümers muss die Immobilie im Grundbuch auf die Erben umgeschrieben werden. Dafür sind erforderlich:

Sterbeurkunde
Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll
Anträge auf Grundbuchberichtigung

3. Ist eine Grundbuchberichtigung ohne Erbschein möglich?
Ja, das ist möglich, wenn ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vorliegt, aus dem die Erben zweifelsfrei hervorgehen. Der Erbschein kann in solchen Fällen entfallen.

4. Was passiert, wenn der Pflichtteil aus einem Haus gezahlt werden muss?
Wenn ein Pflichtteilsberechtigter seinen Anteil verlangt, muss der Wert des Hauses in die Berechnung einbezogen werden. Eine Immobilienbewertung erstellt ein Fachmann. Der Erbe kann den Pflichtteil:

Aus eigenen Mitteln zahlen.
Durch Verkauf der Immobilie finanzieren.
Durch eine Hypothek oder einen Kredit begleichen.

5. Muss ein Alleinerbe den Pflichtteil auszahlen?
Ja, der Alleinerbe ist verpflichtet, die Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten aus dem Nachlass auszuzahlen, sofern diese geltend gemacht werden.

6. Wie funktioniert die Auszahlung von Geschwistern, wenn ein Haus vererbt wird?
Derjenige, der das Haus erbt, muss die Geschwister finanziell abfinden. Die Höhe richtet sich nach dem Wert des Hauses und dem Anteil der Miterben. Dies kann durch:

Eigenmittel
Kredite
Verkauf der Immobilie
erfolgen.

7. Kann man ein Haus zu Lebzeiten vererben?
Ja, durch eine vorweggenommene Erbfolge kann ein Haus zu Lebzeiten übertragen werden. Vorteile:

Reduzierung der Erbschaftssteuer durch Nutzung der Freibeträge alle 10 Jahre.
Sicherung durch Wohnrecht oder Nießbrauch für den Übertragenden.

8. Gibt es eine Sanierungspflicht für ein geerbtes Haus?
Nein, eine direkte Sanierungspflicht besteht nicht. Allerdings müssen Erben für die Instandhaltung sorgen, insbesondere wenn das Haus vermietet ist oder verkauft werden soll.

9. Was bedeutet die 10-Jahresfrist bei der Hausvererbung?
Wenn ein Haus innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod des Erblassers verschenkt wurde, wird der Schenkungswert bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt. Der Wert verringert sich jedoch jährlich um 10 %.

10. Was passiert, wenn der Erbe den Pflichtteil nicht auszahlen kann?
Kann der Erbe den Pflichtteil nicht zahlen, muss möglicherweise die Immobilie verkauft oder belastet werden. Andernfalls können die Pflichtteilsberechtigten eine Zwangsvollstreckung einleiten.

11. Wie beeinflusst ein Wohnrecht den Pflichtteil?
Ein Wohnrecht kann den Wert der Immobilie und damit den Pflichtteil beeinflussen. Der Wert des Wohnrechts wird vom Verkehrswert des Hauses abgezogen.

12. Was passiert, wenn der Ehepartner stirbt und ein Haus vererbt?
Der überlebende Ehepartner hat Anspruch auf:

Den gesetzlichen Erbteil (mindestens 25 %, je nach Güterstand).
Ein Wohnrecht, falls es testamentarisch oder gesetzlich vorgesehen ist.

13. Muss ein geerbtes Haus dem Finanzamt gemeldet werden?
Ja, Erben sind verpflichtet, dem Finanzamt die Erbschaft anzuzeigen. Dies geschieht durch die Abgabe einer Erbschaftssteuererklärung.

14. Was tun, wenn die Erbschaftssteuer nicht bezahlt werden kann?
In solchen Fällen gibt es folgende Möglichkeiten:

Beantragung einer Stundung beim Finanzamt.
Verkauf der Immobilie.
Belastung des Hauses durch einen Kredit.

15. Was passiert, wenn ein Haus mit Wohnrecht geerbt wird?
Das Wohnrecht bleibt bestehen und muss von den Erben respektiert werden. Es kann den Verkauf oder die Nutzung des Hauses beeinflussen.

16. Wann erlischt ein Wohnrecht?
Ein Wohnrecht kann erlöschen, wenn:

Der Begünstigte verstirbt.
Der Begünstigte dauerhaft umzieht (sofern vertraglich geregelt).

17. Wer trägt die laufenden Kosten eines Hauses in einer Erbengemeinschaft?
Alle Miterben tragen die laufenden Kosten entsprechend ihrer Erbanteile. Dazu zählen:

Grundsteuer
Versicherungen
Instandhaltungskosten

18. Wer zahlt Reparaturen an einem Haus in einer Erbengemeinschaft?
Reparaturkosten werden ebenfalls nach den Erbanteilen aufgeteilt. Stimmen die Erben nicht überein, können notwendige Reparaturen auch gerichtlich durchgesetzt werden.

19. Was tun, wenn eine Erbengemeinschaft das Haus verkaufen will, aber einer dagegen ist?
In solchen Fällen kann ein Antrag auf Teilungsversteigerung gestellt werden. Dies sollte jedoch als letzter Ausweg gelten, da der Erlös oft unter dem Marktwert liegt.

20. Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?
Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich nach:

Verwandtschaftsgrad
Steuerklasse (I, II, III)
Freibeträgen (z. B. 500.000 € für Ehepartner).

21. Wie hoch sind die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer?
Die Freibeträge hängen vom Verwandtschaftsgrad ab:

Ehepartner: 500.000 €
Kinder: 400.000 €
Enkel: 200.000 €
Geschwister: 20.000 €

22. Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet?
Die Erbschaftssteuer berechnet sich aus:

Wert der Erbschaft abzüglich Freibetrag
Steuerklasse und Steuersatz


Bis 75.000 Euro:
Steuerklasse I: 7 %
Steuerklasse II: 15 %
Steuerklasse III: 30 %

Bis 300.000 Euro:
Steuerklasse I: 11 %
Steuerklasse II: 20 %
Steuerklasse III: 30 %

Bis 600.000 Euro:
Steuerklasse I: 15 %
Steuerklasse II: 25 %
Steuerklasse III: 30 %

Bis 6 Millionen Euro:
Steuerklasse I: 19 %
Steuerklasse II: 30 %
Steuerklasse III: 30 %

23. Wie beantragt man einen Erbschein?
Der Erbschein wird beim Nachlassgericht beantragt. Erforderliche Unterlagen sind:

Personalausweis
Sterbeurkunde
Testament oder Erbvertrag (falls vorhanden).

24. Kann man die Kosten für einen Erbschein vermeiden?
Ja, ein Erbschein ist nicht immer erforderlich. Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag können den Erbschein ersetzen.

25. Was kostet ein Testament?
Die Kosten hängen vom Vermögen des Erblassers ab. Ein notarielles Testament kann mehrere Hundert bis Tausend Euro kosten. Ein Testament kann auch ohne Notar erstellt werden und beim Nachlassgericht eingereicht werden.

26. Was passiert bei Uneinigkeit über den Hausverkauf in der Erbengemeinschaft?
Uneinigkeit kann zu langwierigen Streitigkeiten führen. Ein Immobilienmakler kann helfen, einen Kompromiss zu finden, oder den Verkauf professionell begleiten.

27. Wie hilft ein Immobilienmakler bei Erbschaftsimmobilien?
Ein Makler kann:

Den Wert der Immobilie objektiv ermitteln.
Den Verkaufsprozess neutral und professionell begleiten.
Konflikte in der Erbengemeinschaft entschärfen.
Michael Ruland bietet außerdem kostenlose Erstberatungen an, um Lösungen für Ihre Erbschaftsimmobilie zu finden.

Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie Michael Ruland für eine unverbindliche Beratung! Lesen Sie auch unseren kostenlosen Ratgeber zu Immobilien und Erbschaft.



geprüfter Immo-Erbrechts-Experte

Ich bin geprüfter Immo-Erbrechts-Experte und der erste Ansprechpartner für die Betreuung von geerbten Immobilien in der Region. Ausgebildet und zertifiziert wurde ich von der renommierten Sprengnetter Akademie, die sich auf die Aus- und Weiterbildung von Immobilienmaklern, Immobiliengutachter und Sachverständige für Immobilien spezialisiert hat.


Ich berate Sie rund um Immobilien und Erbschaft. Zudem übernehme ich für Erben den Immobilienverkauf oder die Immobilienvermietung.
Immo-Erbrechts-Experte

Ihre Nachricht an unsere Immobilienexperten

* Pflichtfelder