Barrierefreies Wohnen: Umbau, Kosten und Förderung 2026 | Michael Ruland

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Ratgeber Umbau und Förderung

Barrierefreies Wohnen: Umbau, Kosten und Förderung

Welche Maßnahmen barrierefreies Wohnen ausmachen, wie hoch die aktuelle Förderung durch KfW und Pflegekasse 2026 ausfällt, und wie sich ein Umbau auf den Immobilienwert auswirkt.

Barrierefreies Wohnen im Alter in Grevenbroich
Förderung 2026KfW-Zuschuss seit April 2026 wieder verfügbar, kombinierbar mit Pflegekassen-Zuschuss.
10-12,5%KfW-Zuschuss Barrierereduzierung
bis 6.250 €maximaler KfW-Zuschuss Komplettumbau
bis 4.000 €Pflegekassen-Zuschuss pro Maßnahme
50 Mio. €KfW-Fördervolumen 2026
Wichtiger Hinweis: Der Förderantrag muss vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden. Prüfen Sie aktuelle Konditionen und Antragsfristen direkt bei der KfW und Ihrer Pflegekasse.

Welche Maßnahmen barrierefreies Wohnen ausmachen

Barrierefreies oder barrierereduziertes Wohnen bedeutet nicht zwingend einen kompletten Umbau. Häufig sind es einzelne, gezielte Maßnahmen, die den größten Unterschied machen: der Einbau einer bodengleichen Dusche statt einer Wanne, das Entfernen von Türschwellen, die Verbreiterung von Türen für die Nutzung mit Rollator oder Rollstuhl, sowie in mehrgeschossigen Häusern der Einbau eines Treppen- oder Plattformlifts. In Mehrfamilienhäusern kommt häufig der nachträgliche Einbau eines Aufzugs hinzu.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer, die selbst im Alter in der eigenen Immobilie wohnen bleiben möchten, aber auch für alle, die eine Immobilie langfristig für eine breitere Zielgruppe attraktiv halten möchten, lohnt sich eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesem Thema, nicht zuletzt weil dafür aktuell wieder gezielte Fördermittel zur Verfügung stehen.

Die aktuelle Förderlage 2026

Nach einer längeren Pause ist das KfW-Programm Barrierereduzierung, Investitionszuschuss, im April 2026 neu gestartet. Für das Jahr 2026 stellt das zuständige Bundesministerium der KfW ein Fördervolumen von 50 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die Barrieren im Wohnungsbestand reduzieren. Für einzelne Maßnahmen, etwa den Umbau eines Badezimmers, beträgt der Zuschuss 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro. Wird ein komplettes Gebäude auf den Standard Altersgerechtes Haus umgebaut, erhöht sich der Zuschuss auf 12,5 Prozent, maximal 6.250 Euro. Wichtig: Der Förderantrag muss zwingend gestellt werden, bevor die Baumaßnahme beginnt, ein nachträglicher Antrag ist ausgeschlossen.

Zusätzlich zur KfW-Förderung kommt bei anerkanntem Pflegegrad ein Zuschuss der Pflegekasse in Betracht. Nach § 40 SGB XI werden wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme bezuschusst. Leben mehrere pflegebedürftige Personen im selben Haushalt, kann sich dieser Betrag auf bis zu 16.000 Euro summieren. Diese Förderung der Pflegekasse lässt sich grundsätzlich mit der KfW-Förderung kombinieren, was die tatsächlich erzielbare Förderquote deutlich erhöhen kann.

Auswirkung auf Immobilienwert und Verkauf

Ein barrierefreier oder barrierereduzierter Umbau ist nicht nur für die eigene Nutzung im Alter interessant, sondern kann sich auch bei einem späteren Verkauf auszahlen. Angesichts einer alternden Bevölkerung wächst die Zielgruppe, für die eine ebenerdige Dusche oder ein stufenloser Zugang ein echtes Kaufargument darstellt. Wichtig ist eine realistische Einschätzung, welche Maßnahmen sich noch amortisieren, wenn ein Verkauf bereits absehbar geplant ist, hier lohnt sich eine ehrliche Abwägung gemeinsam mit einer fundierten Wertermittlung.

Barrierefrei oder barrierearm: ein wichtiger Unterschied

Der Begriff barrierefrei ist normativ über die DIN 18040 klar definiert und verlangt eine Nutzbarkeit ohne fremde Hilfe und ohne jede Einschränkung, etwa durch vollständig stufenlose Wege und ausreichend große Bewegungsflächen für Rollstuhlnutzung. Diese vollständige Barrierefreiheit lässt sich im Bestand, insbesondere in älteren Ein- und Zweifamilienhäusern, oft nur mit erheblichem baulichem und finanziellem Aufwand erreichen. In der Praxis entscheiden sich die meisten Eigentümerinnen und Eigentümer daher für einen barrierearmen oder altersgerechten Umbau, der gezielt die größten Hindernisse beseitigt, etwa durch eine bodengleiche Dusche oder den Wegfall einzelner Türschwellen, ohne die vollständigen normativen Anforderungen zu erfüllen. Für die allermeisten Alltagssituationen ist dieser pragmatische Ansatz völlig ausreichend und deutlich wirtschaftlicher umsetzbar.

Der Antragsprozess Schritt für Schritt

Wer die KfW-Förderung nutzen möchte, muss den Online-Antrag zwingend stellen, bevor die eigentliche Baumaßnahme beginnt, ein nachträglicher Antrag ist grundsätzlich ausgeschlossen. Nach der Antragstellung prüft die KfW die Angaben und erteilt bei Bewilligung eine Zusage, erst danach sollte die Beauftragung von Handwerksbetrieben erfolgen. Nach Abschluss der Arbeiten werden die entstandenen Kosten anhand der Rechnungen final eingereicht, woraufhin die Zuschussauszahlung erfolgt. Für die Kombination mit einem möglichen Zuschuss der Pflegekasse empfiehlt sich eine frühzeitige, parallele Antragstellung bei beiden Stellen, da die jeweiligen Fristen und Nachweispflichten unterschiedlich geregelt sind.

Förderung und Wirkung im Überblick

Barrierefreies Wohnen im Alter

KfW Barrierereduzierung

Seit April 2026 wieder verfügbar. 10 Prozent Zuschuss für Einzelmaßnahmen bis 2.500 Euro, 12,5 Prozent für den Komplettumbau bis 6.250 Euro.

Unterlagen für Fördermittelantrag

Zuschuss der Pflegekasse

Bei anerkanntem Pflegegrad bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme nach § 40 SGB XI, bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis zu 16.000 Euro.

Einfamilienhaus mit Garten, barrierefrei umgebaut

Wirkung auf den Immobilienwert

Ein barrierefreier Umbau erweitert die Zielgruppe für einen späteren Verkauf und kann sich positiv auf Vermarktungsdauer und Verkaufsargumente auswirken.

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Wir schauen gemeinsam, welche Maßnahmen für Ihre Immobilie sinnvoll sind und wie sich ein Umbau auf den Wert auswirkt.

Warum sich frühzeitige Planung besonders auszahlt

Barrierefreier Umbau wird von vielen Eigentümerinnen und Eigentümern erst dann angegangen, wenn eine akute gesundheitliche Einschränkung bereits eingetreten ist. Wer stattdessen frühzeitig plant, profitiert gleich mehrfach: Die Maßnahmen lassen sich in Ruhe und ohne Zeitdruck umsetzen, der Förderantrag kann sauber vor Baubeginn gestellt werden, und die Immobilie ist bereits vorbereitet, falls sich die eigene Mobilität im Alter verändert. Eine solche vorausschauende Investition erhöht zudem die Flexibilität für die Zukunft, sei es für den eigenen Verbleib in der Immobilie oder für einen späteren Verkauf an eine breitere Zielgruppe.

Häufige Fragen zu barrierefreiem Wohnen

Welche Umbaumaßnahmen zählen zu barrierereduzierenden Maßnahmen?
Dazu zählen typischerweise der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen, die Verbreiterung von Türen, der Einbau von Treppen- oder Plattformliften sowie in Mehrfamilienhäusern auch der Einbau eines Aufzugs. Ziel ist es, Stolperfallen zu beseitigen und die Immobilie auch bei eingeschränkter Mobilität sicher nutzbar zu machen.
Wie hoch ist die aktuelle KfW-Förderung für Barrierereduzierung?
Das im April 2026 neu gestartete KfW-Programm Barrierereduzierung, Investitionszuschuss, fördert einzelne Maßnahmen wie den Umbau eines Badezimmers mit 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro. Wird ein komplettes Gebäude auf den Standard Altersgerechtes Haus umgebaut, beträgt der Zuschuss 12,5 Prozent, maximal 6.250 Euro. Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Gibt es zusätzlich Zuschüsse von der Pflegekasse?
Ja. Besteht ein anerkannter Pflegegrad, bezuschusst die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI mit bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Leben mehrere pflegebedürftige Personen im selben Haushalt, kann sich dieser Zuschuss auf bis zu 16.000 Euro summieren. Diese Förderung lässt sich grundsätzlich mit der KfW-Förderung kombinieren.
Lohnt sich ein barrierefreier Umbau auch für den späteren Verkauf?
Ja, in vielen Fällen. Eine altersgerecht umgebaute Immobilie erreicht eine breitere Zielgruppe, gerade angesichts einer alternden Bevölkerung, und kann sich im Verkaufsprozess als zusätzliches Verkaufsargument positiv auswirken. Wichtig ist eine realistische Einschätzung, welche Maßnahmen sich noch amortisieren, insbesondere wenn ein Verkauf bereits kurzfristig geplant ist.
Was ist der Unterschied zwischen barrierefrei und barrierearm?
Barrierefrei im engeren, normativen Sinn nach der DIN 18040 bedeutet, dass eine Immobilie ohne fremde Hilfe und ohne Einschränkung nutzbar ist, etwa vollständig stufenlos und mit ausreichend Bewegungsflächen für Rollstuhlnutzung. Barrierearm oder altersgerecht beschreibt dagegen einen reduzierten, aber nicht vollständigen Abbau von Hindernissen, etwa durch einzelne Maßnahmen wie eine bodengleiche Dusche, ohne die vollständigen DIN-Anforderungen zu erfüllen. Für die meisten privaten Umbauten im Bestand ist ein barrierearmer Ansatz realistisch und wirtschaftlich sinnvoll umsetzbar.
Wie läuft der Antrag für die KfW-Förderung konkret ab?
Der Antrag wird online direkt bei der KfW gestellt und muss zwingend vor Beginn der Baumaßnahme eingereicht werden. Nach Prüfung und Bewilligung kann die Maßnahme beauftragt werden, nach Abschluss der Arbeiten wird die Zuschussauszahlung anhand der eingereichten Rechnungen final beantragt. Eine frühzeitige Beratung, etwa durch einen Energieberater oder eine spezialisierte Fachfirma, erleichtert die korrekte Antragstellung erheblich.

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Michael Ruland, Immobilienmakler in Grevenbroich
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Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Förder- oder Rechtsberatung. Fördersätze und Bedingungen können sich ändern, bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen direkt bei KfW und Pflegekasse.

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