Wohnung verkaufen mit Wohnrecht: 3 Modelle im Vergleich
Ein echter Fall aus meiner Praxis in Grevenbroich zeigt, wie sich der Wunsch nach Bleiberecht mit einer marktgängigen, finanzierbaren Verkaufslösung verbinden lässt, auch wenn Banken ein dingliches Wohnrecht an erster Rangstelle ablehnen.
Die Ausgangslage: Verkaufen, aber wohnen bleiben
Eine Eigentümerin aus dem Rhein-Kreis Neuss wollte ihre Eigentumswohnung verkaufen, gleichzeitig aber in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Ihr ausdrücklicher Wunsch war ein dingliches Wohnrecht, eingetragen im Grundbuch, damit ihre Bleiberecht auch gegenüber einem künftigen Eigentümerwechsel abgesichert ist. Ein nachvollziehbarer und in der Praxis häufiger Wunsch, gerade bei älteren Eigentümerinnen und Eigentümern, die den Verkaufserlös bereits jetzt nutzen möchten, ohne umziehen zu müssen.
Genau an diesem Punkt entsteht in der Praxis regelmäßig ein Zielkonflikt. Was für die verkaufende Partei die größte Sicherheit bedeutet, ist für die finanzierende Bank des Käufers oft ein Ausschlusskriterium. Wir haben für diesen Fall drei unterschiedliche Verkaufsmodelle durchgerechnet und am Ende eine Lösung umgesetzt, die beiden Seiten gerecht wurde. Dieser Beitrag zeigt alle drei Modelle im Vergleich, mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen.
Warum Banken ein dingliches Wohnrecht an erster Rangstelle ablehnen
Ein dingliches Wohnrecht nach § 1093 BGB wird als beschränkte persönliche Dienstbarkeit in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Steht es dort an Rangstelle eins, also vor der Grundschuld, mit der die Bank des Käufers ihre Finanzierung absichert, bleibt es im Fall einer Zwangsversteigerung bestehen und geht der Grundschuld im Rang vor. Für die Bank bedeutet das ein Risiko: Im schlechtesten Fall lässt sich die Immobilie kaum verwerten, weil ein lebenslanges Wohnrecht auf ihr lastet. Die meisten Banken lehnen eine Finanzierung unter diesen Bedingungen entweder komplett ab oder verlangen einen erheblichen Sicherheitsabschlag, der die Finanzierung für den Käufer unattraktiv oder unbezahlbar macht.
Für die Verkäuferin blieb der Wunsch nach Absicherung jedoch bestehen. Die Aufgabe war also, eine Struktur zu finden, die ihr wirtschaftlich und rechtlich vergleichbare Sicherheit gibt, ohne den Kreis der möglichen Käufer auf eine kleine Gruppe finanzierungsunabhängiger Käufer zu beschränken.
Die drei durchgerechneten Modelle
Die drei Modelle im Detail
Jedes Modell wurde für den konkreten Fall durchgerechnet und mit der Verkäuferin besprochen.
Modell 1: Kapitalisiertes Wohnrecht
Das dingliche Wohnrecht wird im Grundbuch eingetragen. Sein wirtschaftlicher Wert wird auf Basis der ortsüblichen Miete und der statistischen Lebenserwartung kapitalisiert und vom Kaufpreis abgezogen. Die Verkäuferin zahlt keine Miete mehr, nur noch die Nebenkosten. Vorteil: maximale dingliche Sicherheit. Nachteil: deutlich reduzierter Kaufpreis und ein stark eingeschränkter Käuferkreis, da die meisten finanzierenden Banken diese Konstellation an Rang eins ablehnen.
Modell 2: Verkauf zum Ertragswert mit Rückmiete
Die Immobilie wird zum vollen, marktüblichen Kaufpreis nach dem Ertragswertverfahren verkauft. Die Verkäuferin zieht nicht aus, zahlt dem neuen Eigentümer aber eine ortsübliche Miete. Vorteil: der volle Verkaufserlös steht sofort zur Verfügung. Nachteil: laufende Mietzahlungen mindern den finanziellen Vorteil des Verkaufs, und ohne zusätzliche vertragliche Absicherung besteht theoretisch das allgemeine Vermieterkündigungsrecht.
Modell 3: Gekoppelter Mietvertrag ohne Eigenbedarfskündigung
Verkauf zum vollen Kaufpreis, gleichzeitig mit dem notariellen Kaufvertrag wird ein Mietvertrag abgeschlossen und notariell an den Kaufvertrag gekoppelt. Die Kündigung wegen Eigenbedarf wird darin ausdrücklich und beglaubigt ausgeschlossen. Vorteil: keine Eintragung im Grundbuch, die die Finanzierung des Käufers erschwert, dadurch deutlich größerer Käuferkreis, trotzdem verlässliche vertragliche Absicherung für die Verkäuferin.
Warum am Ende Modell 3 umgesetzt wurde
Für die Verkäuferin standen zwei Ziele im Vordergrund: ein verlässliches, langfristig abgesichertes Wohnrecht und ein Verkaufspreis, der dem tatsächlichen Marktwert der Immobilie entspricht. Modell 1 hätte das Bleiberecht dinglich am stärksten abgesichert, aber den Käuferkreis auf Käuferinnen und Käufer ohne Finanzierungsbedarf reduziert und durch die Kapitalisierung den Kaufpreis spürbar gesenkt. Modell 2 hätte den vollen Kaufpreis sofort verfügbar gemacht, dafür aber laufende Mietzahlungen bedeutet, die die wirtschaftliche Situation der Verkäuferin auf Dauer belastet hätten.
Die Lösung lag in einer Kombination: voller Kaufpreis wie bei Modell 2, aber mit der vertraglichen Sicherheit eines ausgeschlossenen Eigenbedarfskündigungsrechts, notariell an den Kaufvertrag gekoppelt. Dadurch musste kein belastendes Recht im Grundbuch eingetragen werden, das die Bank des Käufers zur Ablehnung der Finanzierung hätte bewegen können. In der konkreten Käufersuche gingen mehrere ernsthafte Kaufzusagen ein, darunter auch finanzierte Angebote. Die Entscheidung fiel am Ende auf die Kaufzusage ohne Finanzierungsvorbehalt, weil sie den gesamten Ablauf beschleunigte und zusätzliche Unsicherheiten durch eine externe Bankprüfung vermied.
Das Ergebnis: Die Verkäuferin erhielt den vollen, marktgerechten Kaufpreis, bleibt vertraglich abgesichert in ihrer gewohnten Umgebung wohnen und musste keine dauerhafte Mietzahlung einplanen, die ihre finanzielle Situation belastet hätte. Der Käufer erhielt eine vermietete, sofort werthaltige Immobilie mit einem rechtlich klar geregelten Mietverhältnis.
Für wen sich welches Modell eignet
Modell 1, das kapitalisierte Wohnrecht, passt am besten, wenn der Käuferkreis von vornherein auf finanzierungsunabhängige Käuferinnen und Käufer begrenzt ist, etwa bei einem Verkauf innerhalb der Familie oder an Kapitalanleger, die ohnehin ohne Fremdfinanzierung kaufen. Modell 2, der Verkauf mit Rückmiete zum vollen Ertragswert, eignet sich für Verkäuferinnen und Verkäufer, die sofort über die volle Liquidität verfügen möchten und eine laufende Mietzahlung wirtschaftlich gut verkraften können. Modell 3, die vertragliche Kopplung ohne Grundbucheintrag, ist in der Praxis häufig der Mittelweg, der die größte Zahl an Kaufinteressenten anspricht und trotzdem verlässliche Sicherheit bietet, sofern die Vertragsgestaltung notariell sauber erfolgt.
Wichtig ist in jedem der drei Modelle eine realistische, fundierte Wertermittlung als Ausgangspunkt. Nur wenn Verkehrswert, ortsübliche Miete und der wirtschaftliche Wert eines Wohn- oder Mietrechts korrekt berechnet sind, lässt sich beurteilen, welches Modell für die individuelle Situation tatsächlich die beste Lösung darstellt.
So lief der Verkauf konkret ab
Vom ersten Beratungsgespräch bis zur notariellen Beurkundung.
Wertermittlung und Zielabgleich
Verkehrswert, ortsübliche Miete und der ausdrückliche Wunsch der Verkäuferin nach Bleiberecht wurden erfasst und drei Modelle rechnerisch gegenübergestellt.
Käufersuche mit offener Struktur
Statt eine einzelne Lösung vorzugeben, wurde der Markt mit klarer Kommunikation der Rahmenbedingungen angesprochen. Es gingen mehrere ernsthafte Kaufzusagen ein.
Auswahl der passenden Kaufzusage
Unter den vorliegenden Angeboten wurde die Zusage ohne Finanzierungsvorbehalt gewählt, da sie den Verkaufsprozess am stärksten vereinfachte und beschleunigte.
Notarielle Kopplung von Kauf- und Mietvertrag
Kaufvertrag und Mietvertrag wurden inhaltlich aufeinander abgestimmt und notariell beurkundet, inklusive beglaubigtem Ausschluss der Eigenbedarfskündigung.
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Häufige Fragen zum Verkauf mit Wohnrecht
Kann ein dingliches Wohnrecht überhaupt an erster Rangstelle im Grundbuch stehen bleiben?
Was bedeutet Kapitalisierung eines Wohnrechts konkret?
Ist ein Mietvertrag mit Ausschluss der Eigenbedarfskündigung rechtlich sicher?
Welches der drei Modelle ist für Verkäuferinnen und Verkäufer am sichersten?
Möchten Sie verkaufen und trotzdem wohnen bleiben?
Ich zeige Ihnen unverbindlich, welches der drei Modelle zu Ihrer Immobilie und Ihrer Lebenssituation passt.

Michael Ruland
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Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Alle beschriebenen Modelle wurden im konkreten Einzelfall notariell geprüft und individuell vereinbart. Für Ihre persönliche Situation empfehlen wir ein Beratungsgespräch sowie die Einbindung eines Notariats und bei Bedarf einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts.











