Der Kaufprozess einer Immobilie
Schritt für Schritt erklärt von Immobilienmakler Michael Ruland
Der Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses ist ein bedeutender Schritt im Leben – emotional wie auch finanziell. Damit Sie als Käufer oder Verkäufer genau wissen, was auf Sie zukommt, erkläre ich Ihnen hier den Ablauf eines Immobilienkaufs von der Besichtigung bis zur finalen Eintragung im Grundbuch.
Beratung anfragen1. Besichtigung mit dem Immobilienmakler
Nach der Kontaktaufnahme besichtigen die Interessenten die Immobilie persönlich – meist nach vorheriger Onlinebesichtigung (z. B. mit 3D-Technologie wie Matterport). Bei ernsthaftem Interesse folgt in vielen Fällen schon bald der nächste Schritt.
2. Kaufpreisvereinbarung
Sobald sich Käufer und Verkäufer über den Preis und die Rahmenbedingungen einig sind, wird eine Kaufpreisvereinbarung erstellt.
Diese enthält:
Angaben zu Käufer und Verkäufer
Die wichtigsten Eckdaten der Immobilie
Den vereinbarten Kaufpreis
Diese Vereinbarung ist noch nicht rechtlich bindend, aber eine wichtige Grundlage für den nächsten Schritt – die notarielle Beurkundung.
3. Finanzierung
Der Käufer organisiert nun die Finanzierung:
Vorlage der Kaufpreisvereinbarung bei der Bank
Einreichung notwendiger Unterlagen (z. B. Gehaltsnachweise, Selbstauskunft)
Finanzierungszusage bzw. Darlehensvertrag
Tipp: Eine vorherige Finanzierungszusage kann den Ablauf deutlich beschleunigen.
4. Zuarbeitung an den Notar
Der Immobilienmakler übernimmt nun die Vorbereitung für den Notartermin:
Übermittlung aller relevanten Informationen an das Notariat
Ansprechpartner für Rückfragen
Koordination zwischen Verkäufer, Käufer und Notar
5. Entwurf des Kaufvertrags
Der Notar erstellt auf Basis der übermittelten Informationen einen Kaufvertragsentwurf und sendet diesen beiden Parteien zur Durchsicht zu.
6. Notartermin – Beurkundung des Kaufvertrags
Bei einem gemeinsamen Termin liest der Notar den Parteien den Vertrag vollständig vor.
Käufer und Verkäufer unterzeichnen den Vertrag
Der Notar beurkundet den Kauf
Der Kauf wird damit rechtsverbindlich
Hinweis: Ab diesem Zeitpunkt ist ein Rücktritt nur noch in engen Ausnahmefällen möglich.
7. Anfrage kommunales Vorkaufsrecht
Der Notar stellt beim zuständigen Amt eine Anfrage zum Vorkaufsrecht. Die Kommune muss innerhalb eines Monats erklären, ob sie von diesem Recht Gebrauch macht – was in den meisten Fällen nicht geschieht.
8. Eintragung der Auflassungsvormerkung
Parallel wird eine sogenannte Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen. Diese sichert den Käufer ab und verhindert einen Weiterverkauf der Immobilie.
9. Mitteilung der Kaufpreisfälligkeit
Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Zustimmung der Gemeinde, Löschung von Altlasten), erhält der Käufer vom Notar die Fälligkeitsmitteilung.
Ab diesem Moment ist der Kaufpreis innerhalb der genannten Frist zu überweisen.
10. Überweisung des Kaufpreises
Der Käufer überweist den Kaufpreis an den Verkäufer (oder ggf. auf ein Notaranderkonto).
11. Übergabe der Immobilie
Nach Eingang des vollständigen Kaufpreises erfolgt die offizielle Übergabe:
Übergabeprotokoll wird erstellt
Schlüssel werden übergeben
Zählerstände werden dokumentiert
Der Käufer ist nun wirtschaftlicher Eigentümer.
12. Eintragung ins Grundbuch (Auflassung)
Abschließend erfolgt die Auflassung – die eigentliche Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Mit der Eintragung ist der Käufer auch rechtlich Eigentümer der Immobilie.
Nach der Kontaktaufnahme besichtigen die Interessenten die Immobilie persönlich – meist nach vorheriger Onlinebesichtigung (z. B. mit 3D-Technologie wie Matterport). Bei ernsthaftem Interesse folgt in vielen Fällen schon bald der nächste Schritt.
2. Kaufpreisvereinbarung
Sobald sich Käufer und Verkäufer über den Preis und die Rahmenbedingungen einig sind, wird eine Kaufpreisvereinbarung erstellt.
Diese enthält:
Angaben zu Käufer und Verkäufer
Die wichtigsten Eckdaten der Immobilie
Den vereinbarten Kaufpreis
Diese Vereinbarung ist noch nicht rechtlich bindend, aber eine wichtige Grundlage für den nächsten Schritt – die notarielle Beurkundung.
3. Finanzierung
Der Käufer organisiert nun die Finanzierung:
Vorlage der Kaufpreisvereinbarung bei der Bank
Einreichung notwendiger Unterlagen (z. B. Gehaltsnachweise, Selbstauskunft)
Finanzierungszusage bzw. Darlehensvertrag
Tipp: Eine vorherige Finanzierungszusage kann den Ablauf deutlich beschleunigen.
4. Zuarbeitung an den Notar
Der Immobilienmakler übernimmt nun die Vorbereitung für den Notartermin:
Übermittlung aller relevanten Informationen an das Notariat
Ansprechpartner für Rückfragen
Koordination zwischen Verkäufer, Käufer und Notar
5. Entwurf des Kaufvertrags
Der Notar erstellt auf Basis der übermittelten Informationen einen Kaufvertragsentwurf und sendet diesen beiden Parteien zur Durchsicht zu.
6. Notartermin – Beurkundung des Kaufvertrags
Bei einem gemeinsamen Termin liest der Notar den Parteien den Vertrag vollständig vor.
Käufer und Verkäufer unterzeichnen den Vertrag
Der Notar beurkundet den Kauf
Der Kauf wird damit rechtsverbindlich
Hinweis: Ab diesem Zeitpunkt ist ein Rücktritt nur noch in engen Ausnahmefällen möglich.
7. Anfrage kommunales Vorkaufsrecht
Der Notar stellt beim zuständigen Amt eine Anfrage zum Vorkaufsrecht. Die Kommune muss innerhalb eines Monats erklären, ob sie von diesem Recht Gebrauch macht – was in den meisten Fällen nicht geschieht.
8. Eintragung der Auflassungsvormerkung
Parallel wird eine sogenannte Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen. Diese sichert den Käufer ab und verhindert einen Weiterverkauf der Immobilie.
9. Mitteilung der Kaufpreisfälligkeit
Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Zustimmung der Gemeinde, Löschung von Altlasten), erhält der Käufer vom Notar die Fälligkeitsmitteilung.
Ab diesem Moment ist der Kaufpreis innerhalb der genannten Frist zu überweisen.
10. Überweisung des Kaufpreises
Der Käufer überweist den Kaufpreis an den Verkäufer (oder ggf. auf ein Notaranderkonto).
11. Übergabe der Immobilie
Nach Eingang des vollständigen Kaufpreises erfolgt die offizielle Übergabe:
Übergabeprotokoll wird erstellt
Schlüssel werden übergeben
Zählerstände werden dokumentiert
Der Käufer ist nun wirtschaftlicher Eigentümer.
12. Eintragung ins Grundbuch (Auflassung)
Abschließend erfolgt die Auflassung – die eigentliche Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Mit der Eintragung ist der Käufer auch rechtlich Eigentümer der Immobilie.
Ich begleite Sie zuverlässig bei Ihrem Immobilienvorhaben

Michael Ruland Immobilienmakler
Telefon: +491736611732
E-Mail: info@michaelruland.de
Fürstenwalder Str. 32a
41515 Grevenbroich-Orken
Geschäftszeiten:
Montag bis Freitag, 8.00 bis 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
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Montag bis Freitag, 8.00 bis 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
FAQ – Häufige Fragen zum Immobilienkauf
1. Wann bin ich rechtlich Eigentümer der Immobilie?
Rechtlich gesehen werden Sie erst mit der Eintragung ins Grundbuch (Auflassung) Eigentümer der Immobilie. Bereits nach der notariellen Beurkundung sind Sie aber wirtschaftlicher Eigentümer – vorausgesetzt, der Kaufpreis wurde bezahlt und die Immobilie wurde übergeben.
2. Muss ich als Käufer den Notar selbst beauftragen?
In der Praxis wird der Notar meist durch den Immobilienmakler oder in Absprache mit dem Käufer ausgewählt und mit der Erstellung des Kaufvertrags beauftragt. Die Notarkosten trägt in der Regel der Käufer, auch wenn er den Notar nicht selbst ausgesucht hat.
3. Wie lange dauert der gesamte Kaufprozess?
Vom Notartermin bis zur Grundbucheintragung vergehen im Schnitt 6 bis 12 Wochen. Die Dauer hängt u. a. von der Finanzierung, der Bearbeitungszeit der Behörden (z. B. Vorkaufsrecht) und der Geschwindigkeit der Kaufpreiszahlung ab. Eine gute Vorbereitung durch Makler und Notar kann den Ablauf deutlich beschleunigen.
Rechtlich gesehen werden Sie erst mit der Eintragung ins Grundbuch (Auflassung) Eigentümer der Immobilie. Bereits nach der notariellen Beurkundung sind Sie aber wirtschaftlicher Eigentümer – vorausgesetzt, der Kaufpreis wurde bezahlt und die Immobilie wurde übergeben.
2. Muss ich als Käufer den Notar selbst beauftragen?
In der Praxis wird der Notar meist durch den Immobilienmakler oder in Absprache mit dem Käufer ausgewählt und mit der Erstellung des Kaufvertrags beauftragt. Die Notarkosten trägt in der Regel der Käufer, auch wenn er den Notar nicht selbst ausgesucht hat.
3. Wie lange dauert der gesamte Kaufprozess?
Vom Notartermin bis zur Grundbucheintragung vergehen im Schnitt 6 bis 12 Wochen. Die Dauer hängt u. a. von der Finanzierung, der Bearbeitungszeit der Behörden (z. B. Vorkaufsrecht) und der Geschwindigkeit der Kaufpreiszahlung ab. Eine gute Vorbereitung durch Makler und Notar kann den Ablauf deutlich beschleunigen.
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