Bebauungsplan & Baurecht
Zulässige Nutzungsart, Geschossigkeit und Baugrenzen bestimmen, was überhaupt errichtet werden darf.
Ein Grundstück zu verkaufen ist etwas anderes als ein Haus zu vermitteln: Es gibt kein Gebäude, das für sich spricht - entscheidend sind Bebauungsplan, Erschließungszustand, Bodenbeschaffenheit und das tatsächlich zulässige Baurecht. Ich vermittle Baugrundstücke in Neuss für private Bauherren, Bauträger und Kapitalanleger - mit fundierter Prüfung von Baurecht, Erschließung und Bodenrichtwert, statt eines reinen Verkaufsschilds auf der grünen Wiese.
Bei einem Haus lassen sich Zustand und Ausstattung direkt besichtigen. Bei einem unbebauten Grundstück entscheidet dagegen vor allem das Baurecht über den Wert: Was darf hier überhaupt gebaut werden, in welcher Größe, mit welcher Nutzung - und was kostet die Erschließung?
Deshalb prüfe ich vor jeder Vermarktung eines Baugrundstücks in Neuss den geltenden Bebauungsplan oder die Einordnung nach § 34 BauGB, den Erschließungszustand, die Bodenbeschaffenheit sowie mögliche Altlasten oder Auflagen aus dem Grundbuch. Nur so lässt sich ein realistischer, marktgerechter Preis ableiten.
Ohne Gebäude entscheiden andere Faktoren über den Preis als bei einer bestehenden Immobilie.
Zulässige Nutzungsart, Geschossigkeit und Baugrenzen bestimmen, was überhaupt errichtet werden darf.
Grundflächen- und Geschossflächenzahl legen fest, wie viel Fläche tatsächlich bebaut werden kann.
Ob Straße, Wasser, Abwasser und Strom bereits liegen, wirkt sich unmittelbar auf Kosten und Wert aus.
Baugrundgutachten und Altlastenprüfung schaffen Klarheit über zusätzliche Baukosten.
Grundstücksform, Hangneigung und Besonnung beeinflussen die spätere Bebaubarkeit.
Amtliche Bodenrichtwerte und aktuelle Vergleichsverkäufe liefern eine belastbare Preisspanne.
Neuss entwickelt mehrere Stadtteile aktiv weiter - eine gute Nachricht für Eigentümer von Baugrundstücken, da neue Infrastruktur und Nachfrage oft Hand in Hand gehen.
Lassen Sie uns unverbindlich über Baurecht, Erschließung und den realistischen Marktwert sprechen.
Häufig handelt es sich bei Baugrundstücken um ehemals landwirtschaftlich genutzte Flächen, um Gartengrundstücke, die abgetrennt werden sollen, oder um geerbte Flächen, deren Baurecht den Eigentümern gar nicht genau bekannt ist.
Vor der Vermarktung kläre ich deshalb die Bebauungsplan-Situation bei der Stadt Neuss, prüfe eine mögliche Teilungsgenehmigung bei Abtrennung von einem größeren Grundstück und stimme mit Ihnen ab, ob eine Vermessung oder ein Baugrundgutachten sinnvoll ist.
Erst danach entsteht ein Exposé, das Bauherren und Bauträgern die entscheidenden Fakten auf einen Blick zeigt - statt vager Angaben zu "Bauerwartungsland".
Größere Grundstücke oder Flächen mit Potenzial zur Nachverdichtung - etwa für ein Mehrfamilienhaus statt eines Einzelhauses - sind für Bauträger und Kapitalanleger besonders interessant.
Ich bespreche mit Eigentümern, ob eine Umnutzung, eine Teilung in mehrere Parzellen oder eine Bebauung mit mehreren Wohneinheiten realistisch und wirtschaftlich sinnvoll ist - auf Basis des tatsächlichen Baurechts, nicht auf Basis von Wunschdenken.
Ein strukturierter Prozess, der die Besonderheiten eines unbebauten Grundstücks berücksichtigt.
Ihre Ziele, mögliche Nutzungsideen und der Zeitrahmen werden besprochen.
Klärung des zulässigen Baurechts bei der Stadt Neuss.
Grundbuchauszug, Katasterunterlagen und bei Bedarf eine amtliche Vermessung.
Einordnung anhand amtlicher Werte und aktueller Vergleichsverkäufe.
Klare Darstellung von Grundstücksgrenzen, Baufenster und Erschließung.
Ansprache privater Bauherren sowie Bauträger über Portale und das iad-Netzwerk.
Prüfung von Finanzierungsnachweis und Bauabsicht vor verbindlicher Reservierung.
Begleitung bei Kaufvertrag, Auflassung und Grundbucheintragung.
Als selbstständiger Immobilienmakler im Netzwerk von iad Deutschland vermittle ich Baugrundstücke in Neuss für private Bauherren, Bauträger und Kapitalanleger - von der ersten Bebauungsplan-Prüfung bis zum Notartermin.
Bei Bedarf koordiniere ich Vermessung, Baugrundgutachten und die Klärung von Erschließungsfragen mit der Stadt Neuss, damit Käufer und finanzierende Banken eine verlässliche Entscheidungsgrundlage erhalten.
Im Maklerbund iad werde ich regelmäßig weitergebildet und habe als Buchautor einen Ratgeber zum Thema Hausverkauf verfasst. Meine Arbeitsweise wird durch 120 Kundenbewertungen mit der Gesamtnote 5,0 von 5 auf ProvenExpert bestätigt.
Lassen Sie uns unverbindlich über Baurecht, Erschließung und die passende Zielgruppe für Ihr Grundstück sprechen.
Der Bebauungsplan der Stadt Neuss legt fest, welche Nutzung, Geschossigkeit und Bebauung auf einem Grundstück zulässig ist. Ohne diese Klärung lässt sich der Wert eines Baugrundstücks nicht seriös bestimmen.
Erschließung umfasst den Anschluss an Straße, Wasser, Abwasser und Strom. Ob und in welcher Höhe Erschließungsbeiträge anfallen, hängt vom jeweiligen Grundstück und dem Stand der Erschließung ab und wird individuell geprüft.
Bauland verfügt über ein rechtskräftiges Baurecht, Bauerwartungsland dagegen nur über die Aussicht auf eine künftige Bebaubarkeit. Dieser Unterschied wirkt sich erheblich auf den erzielbaren Preis aus.
Grundlage sind amtliche Bodenrichtwerte, aktuelle Vergleichsverkäufe in der Umgebung sowie das konkrete Baurecht, die Erschließung und die Grundstücksqualität.
Das ist möglich, sofern eine Teilungsgenehmigung erteilt wird und die entstehenden Parzellen eigenständig bebaubar sind. Ich prüfe diese Möglichkeit gerne vorab mit Ihnen.
Ja, auch beim Kauf eines unbebauten Grundstücks fällt in Nordrhein-Westfalen die Grunderwerbsteuer von aktuell 6,5 % an.
Ja, insbesondere bei größeren Flächen mit Nachverdichtungspotenzial spreche ich gezielt Bauträger und Kapitalanleger über mein Netzwerk und den Maklerbund iad an.
Ja, das erste Gespräch und eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Baugrundstücks sind für Sie als Eigentümer kostenfrei.
Sprechen Sie mit mir über Ihr Grundstück, das geltende Baurecht und die passende Vermarktungsstrategie.
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